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Bürger-Antrag erfolgreich

Rat fordert Sperrung der Umleitungsstrecke am Schladern-Ring

Bodenwellen auf der B 514 bei Kalldorf
Waldbröl - Einstimmig stellte sich der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung hinter die Forderungen der betroffenen Bürger, die Umleitungsstrecke am „Schladern-Ring“ durch Seifen und Schönenbach zu sperren. Die Lösung für das Problem „Knieschleifer“ soll auf der eigentlichen Strecke, der B 256, getroffen werden und nicht auf Umwegen über die Dörfer. Jetzt sind die übergeordneten Behörden am Zug…

Die betroffenen Anwohner aus Seifen und Schönenbach fordern ebenso wie die Spurkenbacher eine messbare Geschwindigkeitsbegrenzung am Schladern-Ring sowie bauliche Maßnahmen, die der gefährlichen Raserei manch heißblütiger Motorradfahrer ein Ende bereiten.

Als probates Beispiel, das Unfallrisiko durch hirnlose Raserei einzudämmen, zeigten die Antragsteller aus Seifen und Schönenbach sowie der Friedhofsverein Schönenbach-Wies e.V. unter anderem die Möglichkeit auf, kleine Bodenwellen vor den Kurven zu installieren. Auf der B 514 bei Kalldorf (Kreis Lippe) wurden zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h 52 Bodenwellen in 50 cm Breite installiert, die durch Hinweisschilder angekündigt sind.

Die entsprechenden Anträge zur Sperrung der Umleitungsstrecke wurden auf TOP 1 der Tagesordnung behandelt und folgendermaßen begründet:

Im Jahre 2003 (sehr lange Schönwetterperiode im Sommer) eskalierte der Motorradverkehr, da sich einige wenige dieser Verkehrsteilnehmer (laut Polizei ca. 10 %) nicht an das Verkehrsrecht (unangepasste Geschwindigkeit) auf der B 256 hielten. Dies hatte zu Folge, dass sich eine Interessengemeinschaft bildete, um diesen Auswuchs wieder abzustellen.

Den Anfangs geforderten Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, bauliche Maßnahmen, geschlossene Ortschaft, ist man nicht nachgekommen. Diese Forderungen wurden von den Dorfgemeinschaften Seifen und Schönenbach sowohl in der Vergangenheit sowie auch heute mitgetragen. Bei diesen Maßnahmen wäre eine Mitwirkung des Landesbetriebs Straßen NRW notwendig gewesen.

Da sich der Landesbetrieb gegen diese Vorschläge für die B 256 aussprach, im Jahre 2004 die Kommunalwahlen vor der Tür standen, war ein Handeln der örtlichen Politik zwingend geboten. Hieraus geboren wurde dann die Einführung der Teilsperrung der B 256 mit der dementsprechenden Umleitung über die Gemeindestraßen der Gemeinde Waldbröl. Da es sich hier um eine Entlastung der B 256 handelte, bestanden auch keine Einwände seitens des Landesbetriebs Straßen. Für sich betrachtet wäre mit dieser Maßnahme allen Beteiligten genüge getan.

Tatsächlich ist aber folgendes eingetreten:

Durch die Umleitung ist ein erhebliches Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Seifen Friedhof (aus beiden Richtungen kommend) entstanden. Da sich an der Kreuzung ein Friedhof und ein Bolzplatz befinden, diese beiden Einrichtungen gerade an Wochenenden von den Ortsansässigen gerne besucht werden (sinniger Weise wurde ein Gehweg von Schönenbach zu dieser Kreuzung von der Stadt Waldbröl errichtet), wird das Problem hier noch zusätzlich verschärft.

Vor allem für Kinder, Senioren oder kranke Menschen ist ein gefahrloses Überqueren des Kreuzungsbereiches in keiner Richtung mehr möglich. Ein weiterer Punkt ist, dass der Anliegerverkehr durch das erhöhte Verkehrsaufkommen nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Teile des Motorraddurchgangsverkehrs Richtung Rhein-Sieg- Kreis folgen in dem oben beschriebenen Kreuzungsbereich nicht der ausgeschilderten Umleitung, sondern folgen dem Straßenverlauf bis in die Ortslage Schönenbach.

Gleiches gilt für den Motorraddurchgangsverkehr Richtung Oberbergischen Kreis, der sich dann in der Ortslage Seifen wieder findet. Hierdurch kommt es zusätzlich zu Wendemanövern in den Ortslagen Seifen und Schönenbach und durch den abfließenden Verkehr zu einer zweimaligen Belastung der Anwohner. In der Ortslage Schönenbach wenden nicht alle Motorradfahrer, sondern ein Teil davon folgt dann dem weiteren Straßenverlauf Richtung Schladern.

Hierdurch werden dann auch noch zusätzlich die Ortschaften Rommen und Gierzhagen mit belastet (s. Artikel im Rhein-Sieg Anzeiger vom 10.06.2004 zu einem Ratsbeschluss der Gemeinde Windeck). Diese hat schon in 2004 im Interesse ihrer Bürgerschaft beschlossen, man möge darauf einwirken, dass der Oberbergische Kreis die Teilsperrung wieder aufhebt.

Da seit mehreren Jahren die Verkehrsproblematik auf der B 256 zunimmt, besonders seit 2003 (siehe oben), und nur ein Teilstück der B 256 gesperrt ist, nutzen immer mehr Verkehrsteilnehmer vom Rhein-Sieg-Kreis kommend und umgekehrt als Ausweichstrecke die Gemeindestraßen über die Ortschaften Gierzhagen, Rommen, Schönenbach, Seifen.

Die Ausweichroute wird nicht nur an den Wochenenden sondern auch unter der Woche als Verbindung zwischen Rhein-Sieg-Kreis und Waldbröl genutzt. Dies führt zu einem nicht unerheblichen Gefahrenpotential im Rahmen der Schulwegsicherung.

Bedingt durch die hohe Zahl der Kinder in den Ortslagen (alleine in Schönenbach ca. 40, Seifen ca. 20) und deren Freizeitverhalten außerhalb der Schulzeit, dem Dorfcharakter der Ortslagen (ländliche Idylle), ist ein anderes Spielverhalten gegeben als in einer Großstadt. Im Dorf werden die Straßen, die reine Anliegerstraßen sind, mit in das Spiel der Kinder einbezogen. Auf Grund dieser Tatsache unterschätzen die Kinder die besondere Problematik der Rommener Straße (Durchgangsstraße). Die Eltern versuchen die Kinder auf diese besondere Gefahr aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren. Dies ist jedoch bei Kindern, wie jeder von uns aus eigener Erfahrung weiß, nicht immer zu 100 % möglich.

Die Umleitung des Motorraddurchgangsverkehrs hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Wie bereits im Bürgerantrag beschrieben, bestand auch vorher eine erhebliche Belastung der Anwohner der Ortslagen Seifen und Schönenbach durch den Ausweichverkehr.

Es kann nicht angehen, dass der Verkehr einer Bundesstraße auf Dauer über Gemeindestraßen umgeleitet wird. Dies hat zur Folge, dass wesentlich mehr Anwohner einer Verkehrsgefährdung ausgesetzt werden als an der Bundesstraße. Aus Kostensicht wird die Belastung vom Landesbetrieb Straßen auf die betroffenen Gemeinden verlagert. In diesem Zusammenhang ist auch nicht einsehbar, dass die Gemeindebewohner die Kosten des Durchgangsverkehrs zu tragen haben.

Zusätzlich regen wir daher an, um die Gesamtsituation zu entschärfen, dass im Kreuzungsbereich am Friedhof Seifen durch Beschilderung ein Abbiegen des Verkehrs der von Waldbröl kommt, nach rechts untersagt wird, sowie des Verkehrs, der von Spurkenbach kommt, nach links untersagt wird.


Welche Maßnahmen nun getroffen werden, sollen die übergeordneten Behörden entscheiden. (oh-11.5.2005 22:41)


 


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