„Retten Sie den Haushalt“ Postkartenaktionzur Gewinnung von Minijobbern
Die Terminabstimmung, die Anmeldung und die Abrechnung (ausgenommen ist die Abrechnung bei Leistungen der Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes. Hier erfolgt die Abrechnung über den Oberbergischen Kreis) bei der Minijobzentrale erfolgen eigenverantwortlich durch den Minijobber und den Auftraggeber. Der Oberbergische Kreis ist ausschließlich als Anbieter der Plattform und als Ansprechpartner für Ihre Fragen oder Fragen des Hilfesuchenden tätig. Die Postkarten liegen in den Städten und Gemeinden des Kreises an verschiedenen Orten aus. Bei Interesse, sowie um weitere Informationen als Minijobinteressierte zu erhalten, können Sie die Postkarte ausfüllen und an den Oberbergischen Kreis portofrei zurücksenden. Zudem finden Sie weitere Informationen unter www.obk.de/haushaltsrettung oder unter haushaltsrettung@obk.de. (red.-Dienstag, 9. April 2024)
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