NRW-Landrätekonferenz in Berlin Reform des Rettungsdienstes - Bund muss Kommunen einbeziehen
Dass nun die Bundesregierung entgegen der ursprünglichen Absicht nur ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren über Fraktionsänderungsanträge im laufenden Verfahren plane, kritisierte der Vorstand des LKT NRW scharf. „Der Rettungsdienst wird von den Kommunen getragen. Länder und Kommunen müssen daher bei einer Reform des Rettungsdienstes zwingend eingebunden werden. Dass sich der Bundesgesundheitsminister nun nicht im Rahmen eines ‚normalen‘ Gesetzgebungsverfahrens mit unserer berechtigten Kritik auseinandersetzen will, ist nicht akzeptabel“, betonte Gericke. Dass die NRW-Kreise Einwände zu den geplanten Vorschlägen zur Reform des Rettungsdienstes hätten, sei in Berlin durchaus bekannt. Große Sorgen bereiten den NRW-Landräten vor allem die geplanten Änderungen bei der Finanzierung der Notfallversorgung und die angestrebte Einbeziehung in das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): „Notfallversorgung und Rettungsdienst gehören zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr. Da es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht, können wir uns nicht wie eine Einrichtung der deutschen Sozialversicherung nach Kriterien der Beitragsstabilität und Wirtschaftlichkeit richten. Der Rettungsdienst rettet Menschen zudem unabhängig von ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status.“ Durch das Vorhaben der Bundesregierung drohe eine strukturelle Unterfinanzierung des Rettungsdienstes - wie aktuell bei den Krankenhäusern. Die Debatte um die Finanzierung gehe zudem an dem eigentlichen Problem vorbei: „Die Ursachen für die Kostensteigerungen im Rettungsdienst sind vor allem dem geänderten Verhalten der Bevölkerung, dem demografischen Wandel und abnehmender Selbsthilfefähigkeit geschuldet“, stellte Gericke klar. Hinzu komme, dass in manchen ländlichen Regionen der Haus- und Fachärztemangel bereits jetzt schon deutlich spürbar sei. Neben der Aufklärung zur Steigerung der eigenen Gesundheitsresilienz in der Bevölkerung sei es entscheidend, die aktuelle flächendeckende medizinische Versorgung für die Bevölkerung zu erhalten. (red.-Freitag, 28. Juni 2024)
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