NRW - Im Jahr 2023 sind in zwölf der 9 901 produzierenden Betriebe des nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes 87 400 Tonnen Katzenfutter industriell hergestellt worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des „Internationalen Katzentages” mitteilt, waren das 7 700 Tonnen bzw. 9,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der nominale Absatzwert war mit 219,0 Millionen Euro um 48,9 Millionen Euro bzw. 28,7 Prozent höher als im Jahr 2022.
Gegenüber dem Jahr 2019 stieg die Absatzmenge um 28 700 Tonnen (+48,9 Prozent) und der Absatzwert nominal um 101,3 Millionen Euro (+86,0 Prozent). Die produzierte Menge sowie der Absatzwert von Katzenfutter sind somit zum vierten Mal in Folge gestiegen.
Absatzwert je Kilogramm Katzenfutter um 17,4 Prozent gestiegen
Der durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm Katzenfutter war 2023 mit 2,51 Euro um 17,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2022: 2,14 Euro) und um 24,9 Prozent höher als im Jahr 2019
(2,01 Euro).
NRW-Anteil liegt bei 14,8 Prozent am bundesweit hergestellten Katzenfutter
Deutschlandweit wurden im vergangenen Jahr 589 700 Tonnen (+6,9 Prozent gegenüber 2022) Katzenfutter mit einem Absatzwert von 1,4 Milliarden Euro (+21,5 Prozent) hergestellt; der Anteil des in
Nordrhein-Westfalen hergestellten Katzenfutters an der bundesweit produzierten Futtermenge lag bei 14,8 Prozent (2022: 14,4 Prozent). Fast zwei Drittel (62,2 Prozent) der nordrhein-westfälischen
Absatzmenge wurde in Betrieben des Regierungsbezirks Detmold produziert.
Mit einem Anstieg des Absatzwertes je Kilogramm von 18,6 Prozent setzt sich der positive Trend im ersten Quartal 2024 fort
Im ersten Quartal 2024 produzierten nach vorläufigen Ergebnissen 13 nordrhein-westfälische Betriebe 24 000 Tonnen (+9,6 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum) Katzenfutter mit
einem nominalen Absatzwert von 64,6 Millionen Euro (+30,0 Prozent). Der durchschnittliche Absatzwert stieg damit gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2023 um 18,6 Prozent auf 2,70 Euro je
Kilogramm (1.Quartal 2023: 2,27 Euro).
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen zehn oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet. (IT.NRW/red.-Sonntag, 11. August 2024)
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