Unternehmen greifen durch - Hausdurchsuchungen bei Diebstahl möglich
Neue Überwachung gegen Diebstahl von Einkaufskörben
Oberberg - Wir freuen uns, wenn Sie an unserem Aprilscherz 2035 Spaß hatten. Vielleicht zählen ja auch Sie zu den überschaubaren Personen, die nicht gleich an persönliche Vorratsplätze gegangen sind, um die fremden Einkaufskörbe zu streicheln, bzw. durch Abtasten nach einem möglichen Chip zu suchen.
(red.-Dienstag, 1. April 2025)
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Die Micro-Chips im „Tracker-Korb“ lassen sich durch leichtes Abtasten des unteren Außenbodens erfühlen. (Foto: Privat/Copyright Oberberg Heute) |
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Oberberg - Die unbefugte Mitnahme von Einkaufskörben aus Lebensmittelmärkten soll jetzt per elektronischem Beweis über Tracker angezeigt und bestraft werden können. Denn die freundliche Leihgabe der Unternehmen wird immer häufiger als „Geschenk“ angesehen oder die Rückgabe „versäumt“. Dadurch entsteht den Unternehmen alljährlich ein hoher finanzieller Schaden. Daher wurden bereits Anfang des Jahres kleine Chips, ähnlich einem GPS Tracker, in die Böden der Einkaufskörbe installiert.
Statt den kleinen Einkauf aus dem Korb des Unternehmens am PKW in einen eigenen Tragekorb umzufüllen oder gleich in eine an der Kasse erhältliche Tasche einzufüllen, neigen zu viele Kunden dazu, den ausgeliehenen Einkaufskorb einfach mitzunehmen und zu Hause anderweitig zu nutzen oder einfach zu stapeln. Selbst im Sperrmüll sollen schon Einkaufskörbe gelandet sein. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass etliche Körbe zuhause nicht einmal eine Verwendung finden.
Micro-Chips im Unterboden der Einkaufskörbe
Der Schaden für die Unternehmen lässt sich leicht auf ein Jahr hochrechnen, wenn nur jeder zehnte Kunde wöchentlich einen Einkaufskorb mitnimmt und zuhause „vergisst“. Dieser nicht unerhebliche finanzielle Schaden rechtfertig nun den Einsatz der Micro-Chips im Unterboden der Einkaufskörbe. Denn die Anschaffung der „Tracker-Körbe“ steht offenbar in keinem Vergleich zum finanziellen Verlust durch die geklauten Körbe. Wie wir von einem Mitarbeiter eines oberbergischen Marktes, der namentlich nicht genannt werden möchte (Name der Redaktion bekannt), erfahren haben, sollen die sogenannten Ortungs-Chips schon Mitte Mai per Scanner von patrouillierenden Autos oder Zweirädern bis zur Haustür ausgelesen werden können.
Die Mitnahme eines Einkaufskorbs ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl und kann zu einer Anzeige und Hausverbot führen. Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Und es kann zu Hausdurchsuchungen führen. Hausdurchsuchungen durch die Polizei sind dann möglich, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich Beweismittel wie Diebesgut in der Wohnung befindet.
Doch selbst wenn sich zuhause die Einkaufskörbe stapeln, zu Hausdurchsuchungen durch die Polizei wird es wohl nur in Einzelfällen und bei entsprechender Beweislage kommen. Aber feststeht: Die Unternehmen greifen durch - hierbei ebenso wie bei Ladendiebstählen.
Wie bekomme ich meinen Körbe Vorrat ungestraft wieder zurück?
Dieses Problem lässt sich leicht lösen: Bringen Sie ihren geliehenen Markt-Korb zeitnah beim nächsten Einkauf zurück. Stehen sie zuhause vor einen größeren Stapel, müssen Sie diesen Vorgang so lange wiederholen, bis das gesamte Diebesgut wieder beim rechtmäßigen Eigentümer ist. (gbm-2025-04-01)
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