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Auf dem Betriebsgelände der ehemaligen Tapetenfabrik P + S in Gummersbach entstehen insgesamt 92 Wohnungen Kreis fördert Wohnraum in ehemaliger Tapetenfabrik
Die Kaiser 90 Immobilien GmbH in Soest hatte das Betriebsgelände der ehemaligen Tapetenfabrik Pickhardt und Siebert (P + S) bereits im jahr 2020 erworben. Das Budget, aus dem die Teil-Förderung des Mietwohnungsbaus erfolgt, wird dem Oberbergischen Kreis als Bewilligungsbehörde jährlich vom Land NRW zur Verfügung gestellt. Neben dem umfangreichen Projekt "Tapetenfabrik" am Ortseingang der Kreisstadt werden zugleich 14 Wohneinheiten in Waldbröl und weitere fünf Wohneinheiten in Bergneustadt gefördert. Für das Großprojekt in Gummersbach war sogar eine Aufstockung des Regelbudgets durch das Ministerium erforderlich.
"Der Oberbergische Kreis wird in diesem Jahr insgesamt rund 13 Millionen Euro Fördermittel als Bewilligungsbehörde vergeben. Ein besonders großer Anteil fließt in dieses Bestandsprojekt in Gummersbach, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Hier wird vorhandene Bausubstanz genutzt und wieder neu in Wert gesetzt, mit dem Ziel, dass auch Menschen mit geringerem Einkommen die Chance auf guten Wohnraum in zentraler Lage erhalten.", sagt Landrat Klaus Grootens. Er dankte Julia Leuker und Patrick Deyerl, Geschäftsführung der Kaiser 90 Immobilien GmbH, die das Bauprojekt - in Höhe von insgesamt 23 Millionen Euro - geplant haben und realisieren werden. Kaus Grootens würdigte die Leistungen des Kreisbauamtes, um die hohe Summe an Fördergeldern bewilligen zu können, und auch die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Gummersbach, die das Genehmigungsverfahren so zügig durchgeführt habe. Die 31 Wohneinheiten sollen bis Ende 2027 in dem markanten, langgestreckten Gebäude entlang der Kaiserstraße fertiggestellt werden. Für die Anmietung dieser Wohnungen, die 2-4 Zimmer und Wohnflächen von 52 m² bis 100 m² besitzen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Je nach Einkommensgruppe beträgt die Kaltmiete entweder 6, 65€/m² oder 7, 70€/m².
Der Oberbergische Kreis hat als Bewilligungsbehörde den Förderantrag dahingehend geprüft, ob die vom Land NRW festgelegten Bedingungen für die öffentliche Wohnraumförderung eingehalten werden. Dies umfasst eine verwaltungsmäßige und technische Prüfung der Bauvorlagen, welche der Stadt Gummersbach im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens vorgelegt wurden. Werden diese erfüllt und ist noch ausreichend Budget vorhanden, kann der Antrag seitens des Oberbergischen Kreises, bewilligt werden. Die Stadt Gummersbach hat, als die für die Bauleitplanung und Bauaufsicht zuständige Behörde, den dort geltenden Bebauungsplan angepasst und eine Genehmigungsfreistellung erteilt. Hinsichtlich des Standards der geförderten Wohneinheiten werde ein hochwertiger Wohnungsbau gewährleistet, mit einer hohen energetischen Effizienz, sagt Michael Starck, Leiter des Kreisbauamtes.
Ein Teil der ehemaligen Betriebsgebäude auf dem Gelände der Tapetenfabrik wurde bereits abgerissen. Diese sollen durch einen Neubau mit 61 Appartements ersetzt werden. Dieses Bauprojekt auf dem ehemaligen Industriegelände werden die Bauentwickler der Kaiser 90 Immobilien GmbH ohne Fördermittel realisieren.
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