Morsbach - „Dr. Schuster und Söhne“ versprechen in Briefen, die seit Mitte Februar Morsbacher Bürger/innen erreichen, einen Betrag von rund 900 Euro. Diesen Betrag wollen die Finanzdienstleister aus Holdorf angeblich bei der Firma Gewinn-Service eintreiben, die den Adressaten irgendwann einmal diese Auszahlung versprochen haben sollen. Damit wecken „Dr. Schuster und Söhne“ das Interesse, denn wer hat nicht schon ein Gewinnversprechen in der Post gehabt, dass sich als Niete erwiesen hat.
Selbst aus Warnungen lassen sich scheinbar Geschäfte machen
Es wimmelt in den Medien vor Warnhinweisen vor dubiosen Gewinnversprechen, die niemals eingehalten wurden. Diese Masche ist sozusagen „durch“. Kaum jemand fällt mehr darauf herein. Also ist eine neue Gangart gefragt. Und schon ist sie da. „Dr. Schuster und Söhne“ machen sich die Warnungen vor diesen dubiosen Gewinnzusagen zueigen und gaukeln nun in Anschreiben vor, eben diese von den Scharlatanen „versprochenen Gewinne“ eintreiben zu können. Die bittere Erfahrung bleibt aber auch hierbei die gleiche: Es gibt kein Geld.
Auszüge aus dem dubiosen Anschreiben von Dr. Schuster und Söhne, das im Südkreis kursiert:
Festsetzung des nachträglichen Termins zur Gewinnübergabe am 19.03.2010
„..Sehr geehrter Herr…
Wir sind seit einiger Zeit dabei, alle Geschädigten anzuschreiben, die Gewinnmitteilungen u.a. von der Firma Gewinn-Service bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben. Wie Sie sich bestimmt noch erinnern, wurde auch Ihnen die Gewinnsumme aus unbekannten Gründen nicht ausgezahlt. Wir konnten bei der Abwicklung dieser Firma für Sie eine angemessene Summe realisieren. Diese Summe wurde Ihrem Travelkonto gutgeschrieben…“
Es folgt eine Addition, durch die sich schließlich ein vermeintlicher Anspruch des Angeschriebenen von rund 900 Euro ergibt.
Und dann wird Druck gemacht:
„…Wir geben Ihnen letztmalig die Gelegenheit, den Betrag am Freitag, 19.03.2010 in unserer Zweigstelle in der Region Deutsches Eck persönlich abzuholen. Nach diesem Datum müssen wir dieses Gewinn-Konto auflösen. Wir stellen Ihnen für die Hin- und Rückfahrt geeignete Verkehrsmittel in Form von Bussen kostenlos zur Verfügung. Eine Zustellung per Post ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, da Sie sich vor Ort ausweisen müssen. Wir haben für Sie Herrn … Ihrer Begleitung und alle anderen Gewinner aus Ihrem Ort extra ein wunderschönes Rahmenprogramm mit einem kostenlosen Frühstück organisiert (...).
Herrn … wird obendrein auch noch eine Zusatzprämie aus den Lagerbestandsauflösungen der betroffenen Firma versprochen. Dies und das angebliche Guthaben von 900 Euro bekommt man aber nur, wenn man eine „verbindliche Zusage“ zu dieser Busfahrt ins Glück abgegeben hat.
Jeder, der solche Briefe erhalten hat, kann sich leicht alleine über google die Details zu diesen „Abzockertricks“ anschauen. Auch der Verbraucherschutz warnt bereits. Niemand wird mit 900 Euro von dieser Busreise heimkehren. Auch sind die nicht eingehaltenen „verbindlichen Zusagen“ an dieser Busfahrt ins erst einmal vage beschriebene Deutsche Eck, in irgendeiner Weise verbindlich. Selbst diejenigen, die eine Zusage geschickt haben, nach der übrigens erst der genaue Treffpunkt bekannt gegeben wird, haben nicht mit negativen Folgen, Regressansprüchen oder sonstigen Unannehmlichkeiten zu rechnen.
"Dr. Schuster und Söhne" in Holdorf sei nichts anderes als eine Postfachadresse, hinter der sich ein „Unternehmen“ verberge, das so genannten Kaffeefahrten an den Mann bringen wolle, warnen die Experten. Und sie geben Empfehlungen: Nichts wie ab in den Papierkorb mit solchen Schreiben - oder weiterleiten an die Verbraucherzentrale NRW. (Gina Barth-Muth-04.03.2010 08:37)
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