Kampf gegen die Vogelgrippe Bundesweite Stallpflicht für Geflügel
Gemäß der bundesweiten Verordnung müssen Geflügelzüchter und Hobbytierhalter freilaufende Vögel bis Mitte Dezember, dem Ende des Vogelzuges, im Stall halten. Ebenfalls per Eilverordnung werden alle Geflügelhalter- und Züchter, die einen Bestand mit mehr als 100 Tieren führen, verpflichtet, Bluttest durchführen zu lassen. Das Virus H5N1 gilt als besonders aggressiv, hoch ansteckend und ist für das befallene Geflügel absolut tödlich. Erkrankte Tiere sterben innerhalb von ein bis zwei Tagen. H5N1 befällt sofort alle Organe. Experten fürchten, dass das Virus mutieren könnte und von Mensch zu Mensch übertragbar werde. Das Virus wurde bereits in Russland, Rumänien und der Türkei nachgewiesen. In Russland sind bereits 51 Ortschaften betroffen. Aus Griechenland wurde dieser Tage ein Verdachtsfall gemeldet. Das Ergebnis der Proben wird in den nächsten Tagen erwartet. (oh-19.10.2005 23:07)
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