Vorsichtsmaßnahme gegen Vogelgrippe Geflügel muss wieder in den Stall
Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass sich heimisches Geflügel mit dem Vogelgrippe-Virus ansteckt, der von heimkehrenden Zugvögeln eingeschleppt werden könnte. 2005 hatte es bereits eine Stallpflicht für Geflügel gegeben, die von Ende Oktober bis Mitte Dezember andauerte. (oh-3.2.2006 13:50)
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