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Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 12.04.2015

Blaulicht-Ticker


Weitere Meldungen:   11.04.2015  9.04.2015  8.04.2015  1.04.2015  

Aus dem Polizeibericht

Blaulicht-Ticker

Mofafahrer im "Doppelrausch"

Morsbach -
Am 12.04.2015, gegen 5:50 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte einen 31-jährigen Mofafahrer, der die Hahner Straße befuhr, einen Schlenker nach rechts machte und leicht gegen den Bordstein prallte. Dieser räumte ein, vor Fahrtantritt Alkohol getrunken und Rauschgift konsumiert zu haben. Auch habe er keine Fahrerlaubnis für das Mofa. Es wurde die Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.

Betrunken parkenden PKW touchiert

Reichshof - Zeugen beobachteten am 12.04.2015, gegen 2:50 Uhr, in Wildberg, Im langen Weg, vom Fenster ihrer Wohnung aus, wie ihr vor dem Haus abgestellter PKW von einem rückwärtsfahrenden Auto beschädigt wurde. Neben dem Auto lief ein Mann und zeigte dem Fahrzeugführer, wie viel Platz er noch habe. Den Polizeibeamten vor Ort gegenüber gaben der vermeintliche 26-jährige Fahrzeugführer, der "Einweiser" und eine Begleiterin - alle stark alkoholisiert- an, beim Rausholen von Sachen aus dem PKW habe sich der Gang gelöst und der PKW sei gegen das andere Fahrzeug gerollt. Aufgrund der Zeugenaussagen bestand jedoch der Verdacht, dass der 26-jährige Wiehler, der nicht im Besitz eines Führerscheins ist, den PKW gestartet und den Unfall verursacht hat. Ein Alkoholvortest verlief positiv (1,14 Promille). Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet.An den PKW entstand minimaler Sachschaden.

Mit nicht zugelassenem PKW unterwegs

Waldbröl - Wegen eines defekten Bremslichtes wurde am 11.04.2015, gegen 22:55 Uhr, ein PKW auf der Wiehler Straße angehalten. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen entstempelt waren. Die Kennzeichen waren auch nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben worden. Die Überprüfung der Fahrgestellnummer ergab, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war. Die 28-jährige Fahrzeugführerin gab an, dass es sich um ihr Fahrzeug handele. Einen Eigentumsnachweis konnte sie nicht erbringen. Da die Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht geklärt werden konnten, wurde das Fahrzeug zur Eigentumssicherung sichergestellt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. (red.-12.04.2015 10:40)




 




Handy klingelt: Hallo Schatz…!



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