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Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 8.01.2020

"Wohnung gegen Kaution zu vermieten"


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Achtung Betrug!

"Wohnung gegen Kaution zu vermieten"

Köln - Eindringlich warnt die Polizei Köln vor Internet-Betrügern, die weit überörtlich die derzeit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausnutzen. In Immobilienportalen - mitunter auch vor Ort - täuschen die Täter ein attraktives Mietwohnungsangebot vor. Ihr alleiniges Ziel ist jedoch das Abkassieren des Kautionsbeitrags zwischen 500 und 2500 Euro bei den Interessenten. Diese stehen anschließend vor einer tatsächlich nicht disponiblen Wohnung.

So aktuell geschehen im Ortsteil Bilderstöckchen. Am Freitag (3. Januar) machte eine Anwohnerin der Ulmer Straße gegenüber Beamten der Polizeiwache Nippes folgende Angaben: Innerhalb der letzten Tage hätten mehrmals Personen an ihrer Tür geklingelt und behauptet, diese Wohnung gemietet zu haben. Auf Nachfrage legten die Männer jeweils authentisch wirkende Mietverträge vor. Einer (27) der Geschädigten gab zudem an, dem Anbieter vorab eine Kaution in Höhe von 1800 Euro gezahlt zu haben. Die spätere Überprüfung der Kopie eines dieser "Mietverträge" ergab folgerichtig, dass es sich um eine Fälschung handelt. Der Betrüger hatte diese Wohnung über soziale Netzwerke gleichzeitig an mehrere Männer "vermittelt".

Es ergaben sich Hinweise auf weitere betrügerisch angebotene Unterkünfte. Mehrfach hatten die letztlich geschädigten Interessenten die ihnen gebotene Gelegenheit genutzt, die in Rede stehende Wohnung zu besichtigen. Tatsächlich hatte in diesen Fällen der Betrüger die Räumlichkeiten seinerseits über einen Online-Übernachtungsdienst kurzfristig als Ferienwohnung gemietet. Das Kriminalkommissariat 33 hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen.

Die Polizei empfiehlt Privatpersonen dringend, sich so gut es geht über deren Geschäftspartner zu informieren. Hilfe bieten Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften über mögliche Risiken eines Geschäftsabschlusses im Internet. Vor Zahlung einer Kaution könnte ein Interessent den Anbieter um einen entsprechenden Eigentumsnachweis bitten. Wenn die örtliche Möglichkeit besteht, kann man sich bei benachbarten Anwohnern rückversichern, ob es sich tatsächlich um eine zu vermietende Wohnung handelt. Eine Kautions-Überweisung ist auch auf ein mit dem Anbieter kooperiertes Kautionskonto möglich. Dahingehend müsste sich der Anbieter gegenüber dem Kreditinstitut entsprechend authentisieren. (red.-08.01.2020 10:16)




 




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