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THEA warnt

Auto kann zum Backofen werden - Tiere nicht zurück lassen

Foto: Privat
Oberberg - Schon bei einer Außentemperatur von 25°C kann sich das Wageninnere in kurzer Zeit auf bis zu 60°C erhitzen. Das hält kein Hund aus. Derzeit sind für den Oberbergischen Kreis Temperaturen um die 30 Grad angesagt. Steht das Auto in der Sonne, hat der Hund schon nach kurzer Zeit keine Überlebenschancen. Selbst wenn die Fenster einen spaltbreit geöffnet sind, verringert sich die Innenraumtemperatur nicht ausreichend. Eine lebensrettende Luftzirkulation entsteht dadurch nicht. Das Auto wird zum tödlichen "Backofen".

Wenn sonniges Wetter zu Ausflügen oder Urlaubsreisen lockt, ist der Hund oft auch mit dabei. Auch er soll die schöne Zeit genießen. Im Gegensatz zu seinem Besitzer ist er aber nicht überall willkommen. Vor allem nicht in jedem gastronomischen Betrieb, seien es Rast- oder Gaststätten, Cafés, Eisdielen oder gar Imbiss-Stände. Hier warnt ein Schild: Wir müssen draußen bleiben!

Nehmen Sie es wörtlich. Ihr Hund muss bei sonnigem Wetter grundsätzlich draußen bleiben und darf keinesfalls während Ihrer Erfrischungspause oder einer vermeintlich kurzen Shopping-Tour im Auto zurück gelassen werden. Denn während Sie die Rast oder den Einkaufsbummel genießen, kann es sein, dass Ihr Hund im Auto mit dem Tode ringt.

Die Sonne steht nicht still

Auch ein im Schatten untergestelltes Auto bietet keine Sicherheit, erst recht nicht, wenn die Lufttemperatur über 30 Grad erreicht. Außerdem muss man unbedingt bedenken, dass die Sonne wandert. Wo eben noch Schatten war, kann ihn Kürze praller Sonnenschein sein. Für alle "nur für einen Moment" im überhitzen zurück gelassenen Tiere kann das Warten auf die Rückkehr Ihres Besitzers zur tödlichen Ewigkeit werden.

Der Tierschutzverein THEA bittet alle Passanten oder Anwohner, die bei den derzeitigen Temperaturen auf ein eingesperrtes Tier in einem Auto aufmerksam werden, einzugreifen und die Polizei zu informieren, die im Notfall eine Scheibe des PKWs einschlägt.. Denn es geht oft um Minuten.

Dem Halter eines im Auto zurückgelassenen, leidenden oder verstorbenen Hundes droht eine Anzeige. (Montag, 17. Juni 2013)



 



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