In eigener Sache

Rechtsstreit gewonnen

AK-Das Landgericht Koblenz verurteilt in einem inzwischen rechtskräftig gewordenen Urteil das Land Rheinland-Pfalz, für die Versorgung von Tieren zu zahlen. Die Tiere waren uns von der Polizei anvertraut worden, nachdem die Halter in Haft genommen worden waren. Das Gericht gab uns in allen Punkten Recht. Das Land hatte vor allem argumentiert, die Kosten seien vom Veterinäramt Altenkirchen zu zahlen. Das Gericht urteilt, es stehe dem Land frei, die Kosten vom Kreis einzuklagen, die an uns zu zahlen seien. Es sei jedenfalls nicht unsere Sache, ermitteln zu müssen, wer zuständig sei, wenn beteiligte Behörden die Zuständigkeiten hin- und herschieben. (Wilhelm Muth-30.1102013)



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