Suche:
 Inhalt

Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 13.02.2009

19 witterungsbedingte Unfälle
Hoher Schaden bei Einbruch in Autohaus
Polizei kämpft gegen exzessives Saufen und Gewalt


Weitere Meldungen:   11.02.2009  10.02.2009  9.02.2009  6.02.2009  5.02.2009  

Der Winter hat uns weiterhin fest im Griff

19 witterungsbedingte Unfälle

Oberberg - Von gestern 8 Uhr bis heute 8 Uhr ereigneten sich im Oberbergischen Kreis 19 witterungsbedingte Verkehrsunfälle. Bei 18 dieser Unfälle kam es lediglich zu Sachschäden, bei einem Unfall wurde eine Person leicht verletzt. Eine Konzentration auf bestimmte Regionen war nicht festzustellen, sagt die Polizei.

Die Unfälle verteilten sich kreisweit. (red.-13.02.2009 13:25)




Täter machten reiche Beute

Hoher Schaden bei Einbruch in Autohaus

Engelskirchen - Zwei Autos, vier Kennzeichen, zwei Steuergeräte für Navigationsgeräte, ein Navigationsgerät und einen Motortester stahlen unbekannte Täter bei einem Einbruch in ein Autohaus in der Looper Straße in Engelskirchen-Loope. Die Einbrecher verursachten dabei einen Schaden im hohen fünfstelligen Bereich.

Die Täter drangen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (12.02.) in das Autohaus in der Looper Straße in Engelskirchen-Loope ein und durchsuchten in der ersten und zweiten Etage des Gebäudes sämtliche Büroräume, Schränke und Schubladen. Aus den Büros nahmen sie einen Motortester nebst Koffer mit.

Über das unverschlossene Treppenhaus gelangten die Täter ins Erdgeschoss, wo sie die Glastür zum Werkstattleiterbüro einschlugen, den Tresor aber nicht anrührten. Anschließend machten sie sich in der Werkstatthalle zu schaffen, auch hier richteten sie Schaden an und entwendeten aus zwei Audi Q7 die Steuergeräte der Navigationsgeräte sowie ein Navigationsgerät. Damit offenbar immer noch nicht zufrieden, fuhren sie auch noch einen grauen Pkw Audi A4/Cabrio und einen schwarzen Pkw Audi A4/ Avant vom Hof. Da beide Fahrzeuge nicht zugelassen waren, montierten die Täter von zwei auf dem Ausstellungsgelände stehenden Pkw die amtlichen Kennzeichen K-SR 1276 und GM-EM 455 ab und schraubten diese vermutlich an die gestohlenen Fahrzeuge. Es entstand ein Schaden in hohem fünfstelligen Bereich. Hinweise bitte an das Regionalkommissariat Gummersbach unter der Tel. Nr. 02261/81990. (red.-13.02.2009 11:03)




Sensibilisierung für den Jugendschutz

Polizei kämpft gegen exzessives Saufen und Gewalt

Oberberg - Noch bevor der Karneval in die heiße Phase geht, verteilt die Polizei Wipperfürth mit den Ordnungsbehörden Hückeswagen, Wipperfürth und Lindlar den „Alkohol-Abgabe-Trainer“. Mit der Aktion soll exzessivem Saufen und der damit verbundenen Gewalt Einhalt geboten werden.

Diese Aktion der Polizei, in Zusammenarbeit mit einigen Ordnungsbehörden aus dem Nordkreis, soll auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hinweisen. Die Aktion beginnt am Freitag, den 13.02. und ist Teil mehrerer landesweiter Kampagnen gegen exzessiven Alkoholkonsum und der oft damit einhergehenden Gewalt.

Was bedeutet interaktiver Alkohol-Abgabe-Trainer?

Entwickelt wurde diese Alterskontrollscheibe für Gewerbetreibende, die Alkoholika verkaufen. Hiermit wird es ihnen zum einen ermöglicht, schnell und unkompliziert nach Abgleich mit dem Personalausweis zu ermitteln, wie alt der Käufer ist und welche Auswirkungen sich beim Verkauf ergeben.

Hierbei sind zwei Zahlen für die Gewerbetreibenden von besonderer Bedeutung.
An Personen, die jünger als 16 Jahre alt sind, darf kein Alkohol verkauft werden. Wer älter als 16 Jahre aber noch keine 18 Jahre alt ist, an den dürfen Bier, Wein, Sekt, auch mit Limonade gemischt, verkauft werden. Wer das 18. Lebensjahr erreicht hat ist berechtigt Spirituosen, Tabak, Alkopops und Mischungen mit Spirituosen zu erwerben.

Zum anderen sollen Gewerbetreibende durch den sichtbaren Hinweis in Kassennähe für den Jugendschutz sensibilisiert und über die schädlichen Folgen des Alkoholkonsums für Kinder und Jugendliche aufgeklärt werden.

Gleichzeitig werden sie auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen verbunden mit Hinweisen, welche Folgen ein Verstoß gegen die geltenden Regelungen für sie haben wird. Grundsätzlich und ganz besonders an den bevorstehenden Karnevalstagen werden Polizei und Ordnungsamt überprüfen, ob Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz begangen werden und diese auch unnachsichtig ahnden.

Darüber hinaus müssen Eltern von Jugendlichen und Kindern, die an den Karnevalstagen alkoholauffällig werden, damit rechnen, dass das zuständige Jugendamt mit ihnen in Kontakt tritt. (red.-13.02.2009 10:14)





 




Handy klingelt: Hallo Schatz…!



© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung