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Blaulicht
Oberberg - Nach der bundesgesetzlichen Änderung des neuen Waffenrechts, das Ende Juli 2009 in Kraft getreten ist, können illegale und legale Waffen bis zum 31. Dezember 2009 bei allen Polizeistationen abgegeben werden. Alle Waffenbesitzer, die ab dem 1. Januar 2010 keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen können, machen sich strafbar.
Bei Abgaben bis Ende des Jahres differenziert die Polizei nicht zwischen Besitzern legaler und illegaler Waffen. Die Vorgänge werden allesamt bis zum 31. Dezember 2009 kostenneutral bearbeitet. Nur so lasse sich die Zahl der Waffen in Privathaushalten verringern, erklärt die Polizei. Wer nach dieser Frist im Besitz von illegalen Waffen ist, macht sich strafbar. Die Polizei geht dann verstärkt auf Waffenbesitzer zu und verlangt den Nachweis über die „sichere Aufbewahrung“ der Waffen. Das neue Waffengesetz ermöglicht es den zuständigen Behörden auch, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition zu überprüfen.
Informationen zu den Änderungen des Waffengesetzes (red.-28.12.2009 09:50)
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| Handy klingelt: Hallo Schatz…! | 
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