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Blaulicht
Italienischer Führerschein war hier nicht gültig
Morsbach - Ein 29-Jähriger Reichshofer wurde gestern gegen 20:40 Uhr, mit einem PKW auf der Waldbröler Straße angehalten, da den Polizeibeamten bekannt war, dass er nicht Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sein Führerschein war wegen Trunkenheitsfahrten vor Jahren sichergestellt worden und eine neue Fahrerlaubnis wurde nicht ausgestellt. Er händigte einen italienischen Führerschein aus, den er während eines Arbeitsaufenthaltes in Italien gemacht hatte. Da dieser Führerschein aber in Deutschland keine Gültigkeit hat, wurde er beschlagnahmt und dem 29-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Ihn und die Fahrzeughalterin erwarten nun entsprechende Strafverfahren.
Zwei Streifenwagen stoppten 40-jährigen Fahrer
Gummersbach - In der Steinmüllerallee wurde am 13.11.2016, gegen 05:30 Uhr, ein PKW kontrolliert, dessen 40-jähriger Fahrer aus Wiehl sehr schwerfällig auf Anhaltesignale reagiert hatte und sein Fahrzeug erst unter Hinzuziehung eines zweiten Streifenwagens stoppte. Der Aufforderung auszusteigen kam er auch nicht nach, so dass die Polizeibeamten mittels einfacher körperlicher Gewalt nachhelfen mussten. Der Mann wirkte verwirrt und sein Gang war schwankend. Er räumte den Genuss von Alkohol und die Einnahme von Tabletten vor Fahrtantritt ein. Entsprechende Vortests verliefen positiv. Auf freiwilliger Basis erfolgte die Entnahme von zwei Blutproben. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Betrunkenem Fahrer Handfesseln angelegt
Nümbrecht - Am 12.11.2016, gegen 19:30 Uhr, wurde am Brandweiher ein LKW überprüft, nachdem Zeugen Angaben zu einer Trunkenheitsfahrt mit diesem Fahrzeug gemacht hatten. Der 55-jährige LKW-Fahrer aus Nümbrecht wurde in dem in der Nähe seiner Wohnanschrift geparkten LKW schlafend angetroffen. Aus dem Fahrzeuginneren schlug den eingesetzten Polizeibeamten starker Alkoholgeruch entgegen. Der 55-Jährige stritt den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt ab und reagierte unkooperativ und aggressiv. Aus Eigensicherungsgründen wurden ihm kurzfristig Handfesseln angelegt. Da er einen Alkoholtest ablehnte wurde ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Köln eine Blutprobe entnommen. Einen Führerschein führte er nicht mit sich. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. (red.-13.11.2016 10:52)
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Handy klingelt: Hallo Schatz…! |
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