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Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 4.02.2020

78-Jähriger wurde Opfer von Betrügern
Monowheel aus dem Verkehr gezogen


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Angeblich hoher Gewinn wurde zum Schadensfall

78-Jähriger wurde Opfer von Betrügern

Gummersbach - Mit einem Gewinnversprechen haben Betrüger einen 78-jährigen Mann aus Gummersbach geködert und zur Überweisung von Bargeld veranlasst. Das Geld dürfte unwiederbringlich verloren sein. Ein Sohn des Mannes hatte die Polizei alarmiert, nachdem er von dem Vorfall erfahren hatte. Die Betrüger hatten sich im Namen einer Anwaltskanzlei bei dem Senior gemeldet und ihn zu einem Gewinn von nahezu einer halben Million Euro beglückwünscht.

Als Voraussetzung für die Auszahlung wiesen die Betrüger den 78-Jährigen an, dass er zunächst eine nicht unbeträchtliche Summe für die Abwicklung des Gewinnes an die Kanzlei überweisen müsse. In Anbetracht des bevorstehenden Reichtums überwies der 78-Jährige die geforderte Summe. Dass es sich dabei um einen gängigen Trick von Betrügern handelt, wollte der Geschädigte auch nicht wahrhaben, als die Polizisten ihn bei der Anzeigenaufnahme über die Betrugsmasche aufklärten; der Mann hofft weiterhin, dass der Gewinn bald seinem Konto gutgeschrieben wird.

Tipp der Polizei: Wenn Sie für einen angeblichen Gewinn zunächst selbst in die Tasche greifen müssen um Gebühren oder sonstige Auslagen zu begleichen, ist an der Sache garantiert etwas faul. Bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle können Sie sich über die gängigen Tricks aufklären lassen. Oder Sie besuchen die Präventionsseiten der Polizei im Internet: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ (red.-04.02.2020 06:31)



Polizei stoppt gefährliche Fahrt

Monowheel aus dem Verkehr gezogen

Radevormwald - Mit einem Monowheel war ein 33-Jähriger in Radevormwald unterwegs, bis die Polizei die verbotene und gefährliche Fahrt stoppte. Kurz vor Mitternacht war einer Polizeistreife der Fahrer mit seinem Gefährt auf der Westfalenstraße aufgefallen. Das Monowheel hatte keine Rückleuchte und weil der Radevormwalder zudem noch dunkle Kleidung trug, war er für die übrigen Verkehrsteilnehmer sehr schlecht zu erkennen. Das Monowheel, das mit schätzungsweise über 30 km/h unterwegs war, verfügte außerdem weder über eine Zulassung für den Straßenverkehr noch über eine Versicherung, was eine Strafanzeige nach sich zog.

Darüber hinaus verlief ein Drogenvortest bei dem 33-Jährigen positiv, so dass er sich einer Blutprobenentnahme unterziehen musste.

Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h dürfen im Straßenverkehr nur benutzt werden, wenn sie eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt erhalten haben; zusätzlich ist dann eine Versicherung und gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis erforderlich. Monowheels wie auch die meisten anderen elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge sind nicht für die Benutzung im öffentlichen Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf Firmen- oder Privatgelände benutzt werden. (red.-04.02.2020 06:27)




 




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