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Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 13.04.2022

Verfolgungsfahrt von Gummersbach nach Wiehl endet im Straßengraben


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35-Jähriger flüchtet ohne Führerschein im nicht zugelassenen Audi vor einem Streifenwagen

Verfolgungsfahrt von Gummersbach nach Wiehl endet im Straßengraben

Symbolbild
Gummersbach - Streifenpolizisten wollten am Dienstag gegen 21:25 Uhr in Gummersbach-Dieringhausen einen silberfarbenen Audi kontrollieren. Der Fahrer reagierte jedoch nicht auf die Anhaltezeichen der Beamten und flüchtete mit seinem Fahrzeug. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und vielfältiger Anhalteaufforderungen setzte der Audi-Fahrer seine Flucht durch die Gummersbacher Ortslagen Vollmerhausen und Niederseßmar - und weiter über die Ahestraße in Richtung Wiehl fort - gefolgt von den Polizisten.

Der Flüchtende beschleunigte seinen Audi zeitweise deutlich, konnte die verfolgenden Streifenpolizisten jedoch nicht abschütteln. Auf seiner Flucht missachtete der Raser viele Verkehrsregeln, wie das Rechtsfahrgebot oder das Rotlicht von Verkehrsampeln und beschädigte ein durch ihn überholtes Fahrzeug leicht am Außenspiegel.

Auf etwa halber Strecke zwischen Gummersbach-Niederseßmar und Wiehl-Alferzhagen verlor der Flüchtende in einer 180-Grad-Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Der Raser prallte aufgrund einer zu hohen Geschwindigkeit gegen einen steilen Waldhang. Sein Fahrzeug wurde dabei stark beschädigt und musste später durch einen Abschlepper geborgen werden.

Aufgeben wollte der Unfallfahrer aber immer noch nicht. Nachdem er aus seinem Fahrzeug geklettert war, setzte er seine Flucht zu Fuß fort. Die Polizisten eilten ihm nach und konnten den 35-jährigen nach kurzer Flucht stellen.

Da der Unglücksfahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, blieb ihm die Sicherstellung seines Führerscheins erspart. Über einen festen Wohnsitz verfügte er nach aktuellem Stand der Ermittlungen auch nicht. Bei der näheren Kontrolle des Audis stellten die Beamten fest, dass das mit niederländischen Kennzeichen versehene Fahrzeug nicht zugelassen war.

Weil bei dem Fahrer starker Alkoholgeruch wahrnehmbar war, ordneten die Beamten eine Blutprobe an. Bei einer eingehenden Überprüfung der Personalien des geflüchteten Rasers wurde auch schnell klar warum die Flucht derart entschlossen unternommen wurde - gegen den 35-jährigen lag zu alledem noch ein Haftbefehl vor. Er wurde darum noch vor Ort festgenommen. Den Unfallfahrer erwartet jetzt ein umfangreiches Strafverfahren. (red.-13.04.2022 09:24)




 




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