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Viehtransport nur nach Genehmigung

Ausbruch der Blauzungenkrankheit - Oberberg in Sperrzone

Oberberg - Der Verdacht auf Blauzungenkrankheit in drei Betrieben der Gemeinde Odenthal, Kürten und Overath im Rheinisch-Bergischen-Kreis wurde durch auch durch aktuelle Untersuchungen bestätigt. Um die landwirtschaftlichen Betriebe wird nun im Umkreis von 20 Kilometern eine Sperrzone errichtet. Hiervon sind auch große Teile des Oberbergischen Kreises betroffen…

Die genauen Grenzen dieses gefährdeten Bezirks werden zur Stunde vom Landestierseuchenkontrollzentrum in Düsseldorf festgelegt.

Wie Kreisveterinär Dr. Hans-Georg Franchy erklärt, dürfen Rinder, Schafe und Ziegen innerhalb der 20-Kilometer-Sperrzone und aus diesem Bereich hinaus nicht, bzw. nur unter bestimmten Vorraussetzungen transportiert werden. „Dazu ist jedoch eine Genehmigung durch das Veterinäramt erforderlich“, so der Amtstierarzt. Die Voraussetzungen unter denen Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, die Nutz- und Schlachttiere innerhalb und aus der Sperrzone transportieren werden dürfen, werden ebenfalls in der erwarteten Landesverordnung geregelt.

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Viruserkrankung der Rinder, Schafe und Ziegen die durch Stechmücken übertragen wird. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Auch von Lebensmitteln dieser Tiere geht keine Gefährdung für den Menschen aus. Für die befallenen Tiere verläuft die Krankheit allerdings meist tödlich. Informationen über die Blauzungenkrankheit gibt es auch unter www.obk.de . (oh-04.09.2006 17:18)


 


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