Oberberg - „Sie haben gewonnen! Zur Gewinnübergabe laden wir Sie zu einer schönen Busfahrt mit vielen Extras ein!“ - Bauernfänger bringen ihre Einladungen zu Kaffeefahrten immer dreister unter die Leute. In den meisten Fällen locken sie mit hohen Gewinnen…
Vollmundige Gewinnmitteilungen im Briefkasten versprechen kostenlose Tagestouren. Den Teilnehmern werden hohe Geldgewinne, viele Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort versprochen.
„Doch hinter der Fahrt ins Grüne verbirgt sich eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Im Visier der Veranstalter stehen vor allem Senioren, weil sie sich bei dieser Zielgruppe ein leichtes Spiel erhoffen. Veranstalter und Firmen treiben mit Adressen von Rentnern und Pensionären einen regen Handel. Wie vermeintliche Glückspilze auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufstaktiken vorgehen können, zeigen folgende Tipps:
Lukrative Einladung ist nur Lockvogel
Autos, Fernseher und hohe Geldbeträge warten auf „glückliche Gewinner“, auch wenn sie gar nicht an einem Gewinnspiel oder Preisrätsel teilgenommen haben. Gerne dürfen auch Ehepartner und weitere Bekannte mit auf die angepriesene Tagestour. Wer sich von den vollmundigen Versprechen in den Postwurfsendungen zu einer Teilnahme verleiten lässt, dem werden von geschulten Verkäufern oftmals zweifelhafte Gesundheitspräparate, Rheumadecken, Werkzeug, Küchengeräte oder Reisen zu völlig überzogenen Preisen angedreht. Um den Plunder an Mann und Frau zu bringen, wird bei den Vorführungen tief in die psychologische Trickkiste gegriffen. Vermeintliche Gewinne und Geschenke entpuppen sich als Finte. Und versprochene Extras fallen aus.
Unterschrift und Anzahlung verweigern
Oftmals haben Teilnehmer einer Verkaufstour keine andere Möglichkeit, als die Veranstaltung über sich ergehen zu lassen. Viele Verkäufer händigen die angepriesenen Waren jedoch nicht sofort aus, sondern arbeiten mit Verträgen. Überrumpelte Teilnehmer sollten sich jedoch nicht zu einem spontanen Abschluss drängen lassen und nichts unterschreiben bzw. anzahlen. Sinnvoller ist es, den Vertrag und das Werbematerial mitzunehmen, um in Ruhe den Vertrag zu prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren zu vergleichen. Höchste Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.
Widerrufs- und Rückgaberecht nutzen
Wer bei einer Kaffeefahrt Waren kauft oder eine Unterschrift leistet, kann seinen Entschluss jedoch noch mal überdenken. Denn innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kann ein Vertrag widerrufen und die Ware an den Absender zurückgesandt werden. Um den Rücktritt zu belegen, sollte der Widerruf unbedingt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner geschickt werden. Wenn Kunden über ihr Recht auf Widerruf nicht ordnungsgemäß belehrt wurden, gilt die Widerrufsfrist sogar unbefristet.
Ob sachkundiger Check einer Einladung oder Ratlosigkeit nach geleisteter Unterschrift: Bei Unsicherheiten und Ärger rund um dubios erscheinende „Gewinn-Touren“ sind Ratsuchende bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW an der richtigen Adresse. (oh-30.06.2006 10:50)
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