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Dreiste Verkaufsmasche

Es lacht viel Geld… das Sie verlieren

Oberberg - „Sie haben gewonnen! Zur Gewinnübergabe laden wir Sie zu einer schö­nen Busfahrt mit vielen Extras ein!“ - Bauernfänger bringen ihre Einladun­gen zu Kaffeefahrten immer dreister unter die Leute. In den meisten Fällen locken sie mit hohen Gewinnen…

Vollmun­dige Gewinnmitteilungen im Briefkasten versprechen kostenlose Tagestou­ren. Den Teilnehmern werden hohe Geldgewinne, viele Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort versprochen.

„Doch hinter der Fahrt ins Grüne verbirgt sich eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufs­tour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Im Visier der Veranstalter stehen vor allem Senioren, weil sie sich bei dieser Zielgruppe ein leichtes Spiel erhoffen. Veranstalter und Firmen treiben mit Adressen von Rentnern und Pensio­nären einen regen Handel. Wie vermeintliche Glückspilze auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseri­öse Verkaufstaktiken vorgehen können, zeigen fol­gende Tipps:

Lukrative Einladung ist nur Lockvogel

Autos, Fernseher und hohe Geldbeträge warten auf „glückliche Gewinner“, auch wenn sie gar nicht an einem Gewinnspiel oder Preisrätsel teilge­nommen haben. Gerne dürfen auch Ehepartner und weitere Bekannte mit auf die angepriesene Tagestour. Wer sich von den vollmundigen Versprechen in den Postwurfsendungen zu einer Teilnahme ver­lei­ten lässt, dem werden von geschulten Verkäufern oftmals zwei­fel­hafte Gesundheitspräparate, Rheumadecken, Werkzeug, Küchen­geräte oder Reisen zu völlig überzogenen Preisen angedreht. Um den Plunder an Mann und Frau zu bringen, wird bei den Vorführun­gen tief in die psychologische Trickkiste gegriffen. Vermeint­liche Gewinne und Geschenke entpuppen sich als Finte. Und verspro­chene Extras fallen aus.

Unterschrift und Anzahlung verweigern

Oftmals haben Teilneh­mer einer Verkaufstour keine andere Möglichkeit, als die Veran­staltung über sich ergehen zu lassen. Viele Verkäufer händigen die angepriesenen Waren jedoch nicht sofort aus, sondern arbeiten mit Verträgen. Überrumpelte Teilnehmer sollten sich jedoch nicht zu einem spontanen Abschluss drängen lassen und nichts unter­schreiben bzw. anzahlen. Sinnvoller ist es, den Vertrag und das Werbematerial mitzunehmen, um in Ruhe den Vertrag zu prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren zu vergleichen. Höchste Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.

Widerrufs- und Rückgaberecht nutzen

Wer bei einer Kaffeefahrt Waren kauft oder eine Unterschrift leistet, kann seinen Entschluss jedoch noch mal überdenken. Denn innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kann ein Vertrag widerrufen und die Ware an den Absender zurückgesandt werden. Um den Rücktritt zu bele­gen, sollte der Widerruf unbedingt schriftlich per Einschreiben mit Rück­schein an den Vertragspartner geschickt werden. Wenn Kun­den über ihr Recht auf Widerruf nicht ordnungsgemäß belehrt wurden, gilt die Widerrufsfrist sogar unbefristet.

Ob sachkundiger Check einer Einladung oder Ratlosigkeit nach geleisteter Unterschrift: Bei Unsicherheiten und Ärger rund um dubios erscheinende „Gewinn-Touren“ sind Ratsuchende bei der Rechtsberatung der Verbrau­cherzentrale NRW an der richtigen Adresse. (oh-30.06.2006 10:50)


 



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