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Nichteheliche Gemeinschaft ohne Rechte

Kirchliche Hochzeit ohne standesamtliche Trauung möglich

Ab dem 1. Januar 2009 können sich Brautpaare ausschließlich in der Kirche trauen lassen. Seit dem Wegfall der Paragraphen 67 und 67a des Personenstandsgesetzes ist es Priestern nicht mehr verboten, Paare zu trauen, die keine Heiratsurkunde des Standesamts vorweisen. Doch die rein kirchliche Hochzeit birgt Tücken. Sie ist zwar legal, sichert aber den schwächeren Partner nicht ab.

Es ist ab 2009 also erlaubt, kirchlich zu heiraten, ohne sich staatlich und zivilrechtlich zu binden. Die Paragraphen 67 und 67 a des Personenstandsgesetzes, die seit 133 Jahren eine kirchliche Hochzeit ohne vorherige standesamtliche Trauung verboten haben, sind ersatzlos gestrichen worden.

Doch der Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab zeigt die Tücken dieser Neuregelung auf. Demnach sind kirchliche Trauungen zwar nicht mehr verboten, gelten aber vor dem Gesetzgeber als nichteheliche Gemeinschaft. Und zwar mit allen Konsequenzen. Die Ehepartner haben keinen Anspruch auf Unterhalt, sind im Erbrecht nicht berücksichtigt, erhalten keine Steuerbefreiung, haben im Grunde die gleichen Rechte, die ein guter Kumpel auch hat, nämlich keine. Bevor man sich für eine rein kirchliche Eheschließung entscheidet, sollte man juristischen Rat einholen und sich umfassend über die Folgen beim Scheitern einer solchen Partnerschaft informieren. (oh-28.07.2008 13:56)


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