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Oberberg - Mit der Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen möchten die Sparkassen ihr sozialpolitisches Engagement und ihre Verbundenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Region unter Beweis stellen und haben eigens hierfür einen Finanzierungsfonds aufgelegt.
Dem Problem der Überschuldung begegnet die Kreissparkasse Köln nicht nur durch die Mitfinanzierung von Schuldnerberatungsstellen, sondern auch durch vielfältige Präventionsmaßnahmen. Jeder Kreditvergabe geht eine ausführliche und verantwortungsvolle Beratung voraus, welche die finanzielle Belastbarkeit des potentiellen Kreditnehmers berücksichtigt. Aufklärungsarbeit zum Thema "Richtiger Umgang mit Geld" leistet die Kreissparkasse Köln darüber hinaus durch regelmäßige Veranstaltungen, organisiert von ihrem Jugend- und SchulService.
Einen weiteren wichtigen Beitrag zu diesem Thema leistet das zentrale Projekt der Sparkassen-Finanzgruppe "Geld und Haushalt". Im Rahmen des komplett kostenfreien Angebots werden wichtige Tipps und Hilfestellungen zu Themen, wie z.B. Finanzen und Budgetplanung gegeben. Auch ein Broschüren- sowie Vortragsservice steht bereit und eine komplette Budgetanalyse ist möglich - seit neuestem auch direkt via Internet (www.geldundhaushalt.de).
Im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Köln erhielten folgende Einrichtungen finanzielle Mittel aus dem Fonds:
Amt für Diakonie Köln, Außenstelle Brühl
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Oberberg e.V., Engelskirchen
Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Erft/ Düren, Erftstadt
Caritasverband für den Erftkreis e.V., Hürth
Gemeinsame Schuldnerberatung Amt für Diakonie des Evangelischen Stadtkirchenverbandes Köln und des Caritasverbandes für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.V., Bergisch Gladbach
Internationaler Bund, Frechen
Katholischer Verein für Soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V., Siegburg
Schuldnerberatungsstellen der Städte Hürth, Leichlingen, Pulheim, Sankt Augustin und Troisdorf
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstellen Brühl und Bergheim
Der gesamte Fondsbetrag von 2,55 Mio. EUR wird jährlich nach dem Verhältnis der Einwohner der kreisfreien Städte und Kreise im Verhältnis zur Gesamtzahl der Einwohner in Nordrhein-Westfalen verteilt. Die errechneten Beträge werden auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände auf die Schuldnerberatungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. (oh-25.8.2005 10:21)
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