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AOK-Bonustarif

Julia Stieben erhält Urkunde der AOK Rheinland

Frank Schalenbach, Leiter der AOK-Geschäftsstelle in Waldbröl gratuliert Julia Stieben, Inhaberin des Gesundheitszentrums Re-Action
Morsbach - Im Gesundheitszentrum Re-Action können AOK-Mitglieder ab sofort einen Bonus-Tarif erlangen. Inhaberin Julia Stieben wurde von der AOK Rheinland bemächtigt, die Gesundheitskontrolle im Rahmen des kasseneigenen Bonustarifs durchzuführen. In einer Kombination von Eigenbeteiligung und Gesundheitsbus kann AOK-Kunden bis zu 300 Euro erstattet werden.

Frank Schalenbach von der AOK Rheinland, Regionaldirektion Oberberg, Leiter der Geschäftsstelle in Waldbröl, überreicht Julia Stieben, Physiotherapeutin und Inhaberin des Gesundheitszentrums Re-Action vor kurzem eine beurkundete Erlaubnis zur Abnahme des AOK-Bonustarifs.

Bis 300 EURO Erstattung durch AOK-Bonustarif

Seit dem 1. Januar 2004 besteht die Möglichkeit, einen AOK-Bonustarif zu wählen, mit dem kombiniert Vorsorge, gesunde Lebensweise und Eigenverantwortung belohnt und gefördert werden.

Baustein 1: Der Grundbonus

Mit der Teilnahme am Bonussystem erhalten die Mitglieder als Grundbonus ein „Startkapital“ in Höhe von 100 Euro (T1) oder 200 Euro (T2). Dieser Grundbonus kann sich nach drei leistungsfreien Jahren auf maximal 130 Euro (T2: 230 Euro) erhöhen, wenn vom Mitglied und seinem mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartner keine ambulante Behandlung mit einer Verordnung von Arzneimitteln oder Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen worden sind.

Baustein 2: Der Gesundheitsbonus

Gesundheitsbewußtes Verhalten wird in beiden Tarifen zusätzlich mit einem Gesundheitsbonus von 70 Euro belohnt. Voraussetzung dafür ist, daß das Mitglied und sein mitversicherter Ehepartner Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge sowie die empfohlenen Schutzimpfungen in Anspruch nehmen oder ihre körperliche Fitneß durch einen speziellen Test oder die Vorlage eines Leistungsabzeichens z. B. des Deutschen Sportbundes nachweisen. Mitglieder der AOK Rheinland können somit je nach Tarifklasse Bonuszahlungen von bis zu 200 Euro (T1) bzw. 300 Euro (T2) jährlich erhalten.

Baustein 3: Der Selbstbehalt

Selbstbehalte werden nur dann fällig, wenn bei einem Arztbesuch Medikamente verschrieben werden. Dann werden für den Arztbesuch 25 Euro (T2: 35 Euro) vom Startkapital abgebucht. Für eine Krankenhausbehandlung werden in beiden Tarifen 50 Euro abgebucht. Der maximale Selbstbehalt liegt bei 250 Euro (T2: 350 Euro) im Jahr.

Keine Auswirkungen haben u.a. Arztbesuche ohne Verordnung von Arzneimitteln, Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, Schutzimpfungen, Leistungen bei Zahnersatz und Schwangerschaft. Auch die Leistungen für Kinder und Jugendliche bleiben unberücksichtigt.

Im Gegensatz zu den meisten anderen gesetzlichen Krankenkassen bietet die AOK Rheinland ihr Bonusmodell für alle Mitglieder an - also nicht nur für freiwillig Versicherte. „Bonusmodelle müssen die Solidarität als tragendes Element der gesetzlichen Krankenkassen stärken und sie nicht aushöhlen. Wir halten es daher nicht für sozial ausgewogen, nur den freiwilligen Mitgliedern ein Belohnungssystem für gesundheitsbewußtes Verhalten oder andere Bonusmodelle anzubieten“, so Wilfried Jacobs, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland. „Bonusmodelle nur für freiwillige Mitglieder sind reine Abwerbeverhinderungsmaßnahmen gegenüber der Privaten Krankenversicherung. Dafür ist das neue Instrument alleine zu wertvoll“, so Jacobs weiter. (oh-23.9.2005 22:48)


 


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