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Dental-Discountern auf den Zahn fühlen

Brücken und Kronen gibt’s nicht ungeprüft zum Nulltarif

NRW - Mit „Zahnersatz zum Nulltarif“ buhlen derzeit die ersten Dental-Dis­counter in NRW um die Gunst von Kunden. Die Idee: Um Patienten die hohen Eigenanteile beim Zahnersatz zu ersparen, lassen Billig-Anbieter das prothetische Material nicht bei deutschen Dentallabors herstellen.

Um Patienten die hohen Eigenanteile beim Zahnersatz zu ersparen, lassen Billig-Anbieter das prothetische Material - also Inlays, Kronen und Brücken - nicht bei deutschen Dentallabors, sondern preiswert im Ausland herstellen.

Die beteiligten Zahntechniker und -ärzte kommen bei diesem Modell trotzdem auf ihre Kosten: Arzthonorar und Aufwen­dungen fürs Zahnlabor sind so kalkuliert, dass sie durch den Festkos­tenzuschuss der Krankenkassen abgedeckt werden. „Dumpingpreise beim Zahnersatz zahlen sich für Patienten allerdings erst dann aus, wenn die medizinische Behandlung und Nachsorge stimmen und zudem nur qua­litativ einwandfreies Material verwendet wird“, erklärt die Verbraucher­zentrale NRW: „Sind diese Bedingungen erfüllt, haben wir keine Beden­ken.“ Patienten sollten sich jedoch bei mehreren Ärzten über deren Angebote und Kosten informieren. Denn auch andere Pra­xen arbeiten seit Jahren mit deutschen oder ausländischen Laboren zusammen, die Zahntechnik preisgünstig anbieten. Folgende Hinweise können helfen, den Leistungen von Billig-Bohrern vor der Behandlung gründlich auf den Zahn zu fühlen:

Kosteneinsparungen nur bei Standardversorgung: „Zahnersatz zum Nulltarif“ rechnet sich nur bei der so genannten Regelversor­gung. Hierbei bietet der Zahnarzt eine günstige Standardbehand­lung an, bei der die Krankenkassen einen festen Zuschuss zahlen. Den restlichen Anteil, den Patienten aus eigener Tasche berappen müssen, wollen die Dental-Discounter durch günstige Material- und Laborkosten einsparen. Bei aufwendigem Zahnersatz, etwa wenn statt Brücke oder Gebiss ein Implantat eingesetzt werden soll, geht die Rechnung der Billig-Anbieter nicht auf: Auch hier schießen die Krankenkassen den gleichen Festzuschuss wie bei der Regelver­sorgung zu. Den höheren Anteil an Material- und Behandlungskos­ten müssen Patienten jedoch aus eigener Tasche zahlen. (oh-09.10.2006 13:31)


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