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Zeche zahlten chronisch Kranke

Rettungsdienste sollen Zwangsrabatte geben

Düsseldorf - Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bezieht wegen ihres Gesetzentwurfs ohnehin erheblich Schelte. Jetzt kritisieren auch die Kreise in NRW als Träger des Rettungsdienstes eine der geplanten Regelungen im Rahmen der Gesundheitsreform: Danach müssen die Gesetzlichen Krankenkassen künftig Rettungs- und Krankenfahrten nicht mehr in voller Höhe bezahlen…

Nach Inkrafttreten der Reform sollen sie pauschal drei Prozent von der Rechnungssumme abziehen. Das fehlende Geld können sich die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes, so die Vorstellung des Gesetzgebers, dann von den Versicherten zurückholen.

„Das wäre glatter Vertragsbruch durch den Gesetzgeber. Mit einem Zwangs-Skonto würden die Verträge zwischen Kassen und Kommunen, in denen die Abrechnungsmodalitäten geregelt werden, faktisch per ordre de mufti gebrochen“, beklagt Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW).

Dabei geht es durchaus nicht um Kleinigkeiten: Was zunächst vielleicht nach wenig Geld klingt, kann insbesondere chronisch Kranke, die täglich Krankenfahrten in Anspruch nehmen müssen, glatt in den finanziellen Ruin führen. Ihre Zuzahlungen sind nach derzeitiger Rechtslage auf ein Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens beschränkt. Müssten sie fortan jede Fahrt anteilig bezahlen, hätten sie eine Zusatzbelastung von bis zu tausend Euro zu schultern. „Es ist nicht auszuschließen, dass Patienten dadurch sozialhilfebedürftig werden“, bringt es Klein auf den Punkt.

Ob die Kommunen die fehlenden Gelder indes überhaupt effektiv bei den Patienten eintreiben können, ist zudem mehr als fraglich. Klein: „Bei einer 60 Euro teuren Krankenfahrt beispielsweise müssten die Kreise den Betroffenen exakt 1,80 Euro in Rechnung stellen. Porto und bürokratischer Aufwand stehen dazu in keinem gesunden Verhältnis. Und es ist zu befürchten, dass viele einfach ‚vergessen’, diese Beträge zu überweisen. Denn sie können sich vorstellen, dass es eher unwahrscheinlich ist, eine solch kleine Summe anzumahnen oder gar einzuklagen.“

Würden die Kommunen aber tatsächlich aufgrund der geringen Einzelbeträge darauf verzichten, die Eigenanteile einzufordern, blieben sie unter dem Strich landesweit auf Kosten in Millionenhöhe sitzen. „Das können wir uns absolut nicht leisten. Der Zwangsrabatt muss deshalb unbedingt wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Es kann nicht sein, dass sich die Krankenkassen auf diese Weise konsolidieren sollen“, betonte der Verbandschef. 05.12.2006 18:20


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