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Landräte beschließen

Hartz IV: Dringender Handlungsbedarf!

Düsseldorf/Berlin - Bei ihrer Landrätekonferenz in Berlin haben die nordrhein-westfälischen Kreise dringende Änderungen einzelner Hartz-IV-Regelungen angemahnt. In dem Beschluss der Landräte, der den zuständigen Sozialpolitikern im Bundestag vorgelegt worden ist, heißt es: „Angesichts der nach wie vor exorbitant steigenden Ausgaben im SGB II (also Hartz IV) kann eine weitere Leistungsausdehnung zu Lasten der Kommunen keinesfalls finanziell verkraftet werden.

“ Es sei dringend notwendig, die Hartz-IV-Leistungen - wie seinerzeit auch vorgesehen - generell auf das Niveau der früheren Sozialhilfe zurückzuführen. Beispielsweise sollte das Vermögen der Antragsteller stärker herangezogen und bei den Mietzuschüssen genauer hingesehen werden.

Zudem lehnt der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) die im so genannten SGB-II-Fortentwicklungsgesetz angedachten größeren Befugnisse für die Bundesagentur für Arbeit (BA) strikt ab. „Schon heute werden die Arbeitsgemeinschaften vor Ort, also die Argen, durch praxisferne zentrale Anweisungen der BA behindert“, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Kommunen nur noch die Unterkunftskosten zu zahlen haben, inhaltlich aber selbst im Bereich kommunaler Kompetenzen von einer zentralistischen Bundesbehörde geführt werden sollen.“ Vor Ort werde engagierte Arbeit geleistet, doch die immer häufigeren Eingriffe aus Nürnberg oder Berlin machten vielfach die ersten Erfolge wieder zunichte.

„Wenn der BA nun auch noch eingeräumt werden sollte, alleiniger Herr über die Datenflut zu werden, sehen wir erhebliche Schwierigkeiten auf uns zukommen“, betonte Klein. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Kommunen der BA in Zukunft faktisch nur noch zuarbeiten: Sie müssten sämtliche Daten an die Bundesagentur übermitteln, hätten ihrerseits aber keinerlei Zugriffsberechtigung. „Bei einer solchen Daten-Einbahnstraße könnten wir dann beispielsweise nicht mehr prüfen, ob Forderungen der BA korrekt sind und hätten somit bei der nächsten Rechnungsprüfung mehr als nur ein kleines Problem“, sagte der Hauptgeschäftsführer. „Mit einem gleichberechtigten Arbeiten der Kommunen und der Agenturen vor Ort hätte das dann nichts mehr zu tun.“ (bz-01.06.2006 14:29)


 



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