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| Laminat und Kamin sind verschwunden. |
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Oberberg -Der Ausblick ist traumhaft, das Haus lichtdurchflutet, die Raumaufteilung sehr großzügig, die Lage verlockend. Und doch wurde dieses in einer Zwangsversteigerung erworbene Haus für den neuen Eigentümer zum Alptraum. Der Ex-Besitzer nistete sich ein und blieb über Jahre die Miete schuldig. Kein Einzelfall, wie Volker Steffen, Vorsitzender des Haus & Grund Oberberg e.V. bestätigt.
Über zwei Jahrzehnte lebte Hans P. (Name von der Redaktion geändert) in diesem Haus in herrlicher Hanglage mit Ausblick auf weite Bachauen und bewaldete Hügel. Aber dann spitzen sich die finanzielle Probleme zu, das Haus wurde zwangsversteigert. Doch Hausherr Hans P. hatte Glück im Unglück.
Der neue Eigentümer schloss mit ihm einen Vertrag, der ihm ermöglichte, für einen geringen monatlichen Betrag von 750 Euro weiterhin in seinem großen Haus wohnen zu bleiben und es sogar zurück zu erwerben. Diese Großzügigkeit sollte der neue Hausherr jedoch bald bereuen. Hans P. blieb in seinem Haus wohnen, aber er zahlte über fast drei Jahre weder Miete noch Wassergeld. Schließlich stand die Zwangsräumung an, für die der neue Eigentümer mit rund 15.000 Euro an den Gerichtsvollzieher in Vorleistung treten musste - dies neben allen Kosten, die bereits durch Mietschuld, Wassergeld und Anwaltskosten entstanden waren.
Mit immer abenteuerlicheren Einwänden versuchte Hans P. die Zwangsräumung zu umgehen, gab aber schließlich Ende 2011 auf und zog aus. Doch er nahm nicht nur seine Möbel mit. Und auch nach dem Auszug hatte er noch einige Scharmützel auf Lager.
Als der neue Hauseigentümer im Januar 2012 die Schlösser an dem nun endlich geräumten Haus austauschen wollte, rückten Streifenwagen an. Wie Polizeisprecher Jürgen Dzuballe auf Anfrage bestätigte, ging auf der Leitstelle ein Notruf ein, in dem ein Einbruch gemeldet wurde. Doch statt der Täter vor Ort fanden die Streifenwagenbesatzungen den rechtmäßigen Hauseigentümer vor und plötzlich auch den Ex-Besitzer. Der Irrwitz wollte kein Ende nehmen. Hans P. gab an, noch in dem Haus zu wohnen, rechtmäßiger Mieter zu sein, ebenso wie eine pflegebedürftige Seniorin, die angeblich noch im Haus sei. Diese Lügen waren allerdings schnell durchschaut. Die Beamten verwiesen auf den Rechtsweg, Hans P. musste weichen, der rechtmäßige Eigentümer hatte freien Zugang zu seinem Haus. Was er darin aber vorfand, ließ ihm den Atem stocken.
Der per Gutachten vor der Ersteigerung auf 6.000 Euro geschätzte Kamin war vollständig abgebaut, der Laminatboden im Wohnzimmer sowie Türzargen ausgebaut, Mülltüten, Kartons und Kisten, die in drei große Container passen, stapelten sich im Haus. Vor dem Haus steht seit Jahren ein Großcontainer aus dem Müll und Sperrgut überquellen. Hier wird eine teure Entsorgung von Mischmüll fällig.
Anstelle der Sauna, die im unteren Bereich des dreigeschossigen Hauses eingebaut war, fällt der Blick auf nackte Wände. Auch die Einbauküchen, die zum ersteigerten Inventar gehört haben sollen, waren abmontiert und mitgenommen. Selbst Lichtschalter, Steckdosen und die Außenbeleuchtung hatte der Ex-Besitzer Hans P. vor seinem Auszug aus der Wand gerissen. Die Ölheizung war augenscheinlich schon eine geraume Zeit mit Öl aus Kanistern gespeist worden und teilweise abmontiert. Doch damit nicht genug:
Bei einem erneuten Besichtigungstermin erwartete den neuen Hausbesitzer eine weitere böse Überraschung. Jemand hatte sich durch einen versteckten Nebeneingang, an dem die Schlösser noch nicht ausgetauscht waren, unbefugt Zugang zum Haus verschafft und offenbar den Wasserhahn im Badezimmer der Hauptwohnung manipuliert, so dass unaufhörlich Wasser austrat, das sich seinen Weg bis ins die untere Etage suchte und das Bad bei den frostigen Temperaturen der vergangenen Tage in eine bizarre Eishöhle verwandelte.
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| Bizarre Eislandschaft mit bösen Folgen |
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Den Gesamtschaden durch den ehemaligen Hauseigentümer Hans P. schätzt der neue Hauseigentümer auf rund 60.000 Euro. Und er wird vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben. Ganz ohne Konsequenzen bleiben die vorsätzliche Sachbeschädigung und der Diebstahl allerdings nicht. Der Hauseigentümer hat inzwischen Strafantrag gestellt.
Dass Mieter ihre Vermieter nicht selten zur Verzweiflung und in den Ruin treiben, bestätigt auch Volker Steffen aus Nümbrecht, Fachanwalt für Mietrecht und Vorsitzender des Haus & Grund Oberberg e.V. in Waldbröl. Zwar kennt der Verein keinen wie hier beschriebenen Fall, auch seien Mietnomaden in der hiesigen Region eher selten, aber die Zahl der säumigen Mieter und der Zwangsräumungen nehme auch im Oberbergischen stetig zu.
„Man sollte sich vertraglich absichern. Der Verein Haus und Grund Oberberg e.V. bietet Rat und Hilfe und entsprechende Mietverträge an“, erklärt Steffen, der auch zum Abschluss einer Rechtschutzversicherung rät, die bei der Kostenübernahme einen wichtigen Part erfüllt.
Einen hundertprozentigen Schutz vor zahlungsunfähigen oder -unwilligen Mietern gebe es zwar nicht, dennoch sollten Vermieter unbedingt auf die größtmögliche Sicherheit setzen und vorab Auskünfte über den zukünftigen Mieter einholen. Volker Steffen rät zu einem Solvenzcheck mit Zustimmung des neuen Mieters, der eine Bankbürgschaft einschließen kann. Auch sollten die Vermieter sich im Bezug auf die Kaution, in Höhe von zwei Kaltmieten im Voraus, nicht vertrösten lassen. Die beliebte Aussage, man zahle, sobald der „alte“ Vermieter die Kaution zurück erstattet habe, sei keine Sicherheit, sondern vielmehr ein erster Grund zur Skepsis.
Ist man auf einen Mietbetrüger- oder Mietnomaden reingefallen gilt Schadensbegrenzung, die nicht selten mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden muss. Zum einen kann ein Vermieter eine Zwangsräumung erwirken, für die der Gerichtsvollzieher aber im Falle einer Hausräumung rund 15.000 Euro Vorleistung verlangt, zum anderen kann der Vermieter das Berliner Modell wählen. Hierbei wird der Mieter aus dem Haus geholt, Möbel und Inventar aber bleiben im Haus und können im Nachhinein versteigert werden.
Von einer eigenmächtigen Räumung rät der Verein Haus und Grund e.V. ab, der sich als Eigentümerschutz-Gemeinschaft für Erhalt und Schutz des Eigentums von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer sowie Vermieter einsetzt. „Das kann sehr teuer werden“, bestätigt Volker Steffen. Vor Sachbeschädigungen und Diebstahl wie im Fall von Hans P. könne man sich nicht schützen und meist auch keine Schadensregulierung erreichen. Hier bleibe nur eine Strafanzeige, die für den Betroffenen aber schmerzlicher enden könne, als eine finanzielle Schadensregulierung. (Gina Barth-Muth-27.02.2012 20:14)
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| Das Wasser aus dem Bad in der oberen Etage hat sich seinen Weg bis in ein Untergeschoss gesucht und erhebliche Schäden verursacht |
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| Die Saune wurde komplett abgebaut und abtransportiert |
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