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Landkreistag fordert Beteiligung bei der Bedarfsplanung

Kampft gegen Ärztemangel im ländlichen Raum

NRW - Im Rahmen der heutigen Sitzung seines Gesundheitsausschusses in Lüdinghausen, Kreis Coesfeld, hat der Landkreistag NRW eine stärkere Beteiligung der Kommunen bei der ärztlichen Bedarfsplanung gefordert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW sind aufgrund einer neuen Bedarfsplanungsrichtlinie vom Dezember 2012 gehalten, die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung neu zu gestalten. Sie halten damit auch ein Steuerungsinstrument in der Hand, mit dem der drohende Ärztemangel im ländlichen Raum effektiv bekämpft werden kann.

Je nach Zuschnitt der Versorgungsgebiete können die Bedürfnisse der Be-völkerung nach einer ortsnahen allgemeinen- und fachärztlichen Versorgung sinnvoll gestaltet, aber auch schön gerechnet werden. Bislang hätten weder die Kassenärztlichen Vereinigungen noch das die Rechtsaufsicht führende Gesundheitsministerium nennenswerte Aktivitäten unternommen, um die kommunalen Spitzenverbände bzw. die Kommunen vor Ort frühzeitig in die Neuausrichtung der Bedarfsplanung einzubinden, berichtet . Dr. Kai Zentara vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW).

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des LKT NRW, Landrat Günter Rosenke (Kreis Euskirchen), fordert daher sowohl die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch das Gesundheitsministerium auf, die Kommunen endlich einzubinden: „Es kann nicht sein, dass die Kommu-nen, die durch den Standortfaktor `Arzt´ unmittelbar betroffen sind, keinen Einfluss auf die Bedarfsplanung bekommen. Gerade die Kreise haben mit ihren Gesundheitsämtern einen guten Überblick über die örtliche Bedarfslage. Dieses Fachwissen sollten sich auch die Kassenärztlichen Vereinigungen zu Nutze machen. Sie sollten vor Ort, aber auch auf Landesebene das Gespräch mit den kommunalen Vertretern suchen.“ (red.-23.05.2013 11:36)


Foto: LKT NRW


 


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