Marienheide - Da Hauptverwaltungsbeamte aufgrund der Übergangsregelung im Mai 2014 freiwillig den Weg für ihre Nachfolger freimachen können, hat sich Uwe Töpfer, Bürgermeister von Marienheide dazu entschlossen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und nicht erneut zu kandidieren. Mit der frühzeitigen Bekanntgabe, das Amt des Bürgermeisters im kommenden Jahr freizugeben, möchte Töpfer allen politischen und gesellschaftlichen Kräften in Marienheide Gelegenheit geben, sich frühzeitig mit Nachfolgelösungen zu beschäftigen.
Nachdem der Landesgesetzgeber vor einigen Jahren die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten von den Wahlen der Kommunalparlamente zeitlich entkoppelt hatte, wurde dieser Vorgang zu Beginn dieses Jahres durch die Änderung des Kommunalwahlrechts wieder rückgängig gemacht. Die nun geltenden Regelungen werden eine landesweite Harmonisierung der Wahltermine spätestens im Jahr 2020 erreichen. Bis dahin gibt es eine Reihe von Übergangsregelungen. Unter anderem können die Hauptverwaltungsbeamten freiwillig den Weg für die zeitgleiche Wahl bereits im Mai 2014 freimachen.
"Ich habe mich dazu entschieden, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und werde den Landrat in der gesetzlich erforderlichen Form hierüber informieren. Zudem habe ich mich dazu entschieden, im Mai 2014 nicht wieder für das Amt des Bürgermeisters in Marienheide zu kandidieren. Meine Amtszeit als Bürgermeister von Marienheide wird deshalb aller Voraussicht nach - abhängig von der endgültigen Festlegung des Wahltermins - am 31. Mai 2014 enden. Es ist meine Absicht, mich beruflich zu verändern. Hierzu gibt es verschiedene Überlegungen, die derzeit aber noch nicht abgeschlossen sind. ", erklärt Töpfer.
(red.-05.07.2013 12:53)
Bürgermeister Uwe Töpfer
(Foto: Marienheide.de)
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