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Wildkamera filmt Liebespaar – Ehebruch landet vor Gericht

Gehörnter Ehemann setzt In-flagranti-Video online

Foto: Archiv
Südkreis - aktualisiert - Ach Du liebe Güte. Da haben wir aber was losgetreten. Um alle Anfragen auf einmal zu beantworten: Nein, Ihre Webcam hat keine Portraitaufnahmen von Ihnen ans Ende des Videos gesetzt oder an uns gesendet. Natürlich NICHT! Uns ist klar, dass da so manch einer einen gehörigen Schrecken bekommen hat, als er diesen Warnhinweis gelesen hat. Aber das kommt davon, wenn man so neugierig ist - und dann ganz vergebens…

Den von uns geschilderten Fall von Heinz W. gibt es nicht. Dies war unser Aprilscherz 2016. Wir danken Flying Media für die spontane Unterstützung und Herstellung des Fake-Videos. (gbm-02.04.2016 00:05)

Unser Aprilscherz 2016

Südkreis - Angesägte Hochstandleitern oder gar vollends zerstörte Hochsitze sind nicht nur ein leidiges, sondern auch ein kostspieliges und gefährliches Übel für die betroffenen Jäger. Als der Vandalismus im Revier von Heinz W. (Name geändert) zunimmt, und auch sein Jagdhaus beschädigt wird, bringt der Jäger Wildkameras an, um die Täter dingfest zu machen. Doch was er dann auf den „Schnappschüssen“ sieht, hatte auch für ihn weitreichende Folgen.

Heinz W. traut seinen Augen nicht, als er die Ausbeute seiner Wildkamera ansieht, die nach dem ersten Schnappschuss in den Videomodus umschaltet. Die durch einen Bewegungsmelder ausgelöste Kamera hat zwar die Vandalen nicht aufgenommen, aber sie lüftet ein prekäres Geheimnis, das die heile Welt des Jägers ins Wanken bringt. Auf dem Video ist ein Liebespaar zu erkennen, das sich im lauschigen Wald zur Mittagszeit in eindeutiger Pose am Jagdhaus vergnügt. Heinz W. entdeckt ein Pärchen, das eigentlich keines sein dürfte. Die beiden Personen sind zwar verheiratet, aber nicht miteinander. Schlimmer noch, die Geliebte des Mannes, der in der "Republik" sehr bekannt ist, ist die Ehefrau von Heinz W. Rasend vor Wut und in der Erkenntnis, dass seine Ehe keine Zukunft hat, plant der Jäger einen perfiden Racheakt. Noch am gleichen Abend setzt er das Video mit dem Vermerk "kannst se haben" ins Internet. Seiner Ehefrau weist er zeitgleich die Tür.

Während die Ehefrau des Jägers einen Scheidungsanwalt bemüht, kontert ihr Geliebter mit straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen Heinz W. und gewinnt. Der Jäger wurde gestern vor dem Landgericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Außerdem darf er das Video, das er ohnehin längst gelöscht hatte, nicht weiter verbreiten. Seit Abschluss der Gerichtsverhandlung ist das Video allerdings wieder in voller Länge online. Der dazugehörige Link hat sich bereits rasend schnell verbreitet.

Auf Anfrage unserer Redaktion beteuert Heinz W. nicht der Urheber zu sein. Er sei seinem Geld schließlich nicht böse, so sein Kommentar. Er habe damals falsch gehandelt und sei aus dem Schaden klug geworden. Weitere Verfahren in dieser Sache würde er garantiert erneut verlieren, ist er sich sicher. Er vermutet, dass ihm jemand übel mitspiele, der das Video damals offenbar gespeichert und jetzt unter anderem auch mit "kannst se haben… du auch und du und du und du" wieder online gesetzt hat. Heinz W. jedenfalls sei es nicht möglich das Video zu löschen, so eine Aussage.

Die Beweislage ist schwierig, schlimmstenfalls droht Heinz W. tatsächlich eine erneute Klage. Er befürchtet: „Da will mich jemand finanziell ausbluten lassen!“ (Gina Barth-Muth-01.04.2016 07:00)






 


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