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Geändertes Konzept bei Zeltveranstaltungen

Beim Verlassen des Festzelts und Festgeländes erlischt Zutrittsrecht

Bildrechte KG Morsbach
Morsbach - Die Karnevalsgesellschaft Morsbach weist darauf hin, dass das Sicherheitskonzept bei allen Karnevalsveranstaltungen im Zelt überarbeitet wurde. Ab dieser Session gelten, durch eine Änderung der SBauVO NRW und nach Absprache mit den Sicherheits- und Ordnungsbehörden, für alle Veranstaltungen auf dem Fest-Gelände folgende Regeln:

1.Das Festzelt ist ein Nichtraucherbereich - sowohl für Zigaretten als auch für E-Zigaretten.
2. Der Konsum von Cannabis auf dem Festgelände ist grundsätzlich nicht gestattet.
3. Rauchen ist ausschließlich im dafür vorgesehenen Raucherbereich erlaubt.
4. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes bzw. des Festzelts wird das Eintrittsbändchen durch das Sicherheitspersonal entfernt.

Mit dem Verlassen des Veranstaltungsgelände bzw. Festzelt erlischt das Zutrittsrecht zur Veranstaltung.

Die KG Morsbach bittet diese Regelungen zu respektieren, um gemeinsam für die Sicherheit und das Wohl aller Gäste zu sorgen: „Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Unterstützung. Wir freuen uns auf eine friedliche und für uns alle unvergessliche Session“. (red.-03.01.2025 16:44)



 


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