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Zusätzliche Verbringungsregelungen

Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz: Restriktionszone bis ins Oberbergische

Die eingerichtete Restriktionszone umfasst auch Teile des Oberbergischen Kreises. Für empfängliche Tiere gelten zusätzliche Verbringungsregelungen (Transport).

Oberberg - In einem Rinderbestand in Rheinland-Pfalz im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV-8) durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt.
Es wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 km um den Ausbruch herum eingerichtet. Die Restriktionszone umfasst auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast den gesamten Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf.

Auch Teile des Oberbergischen Kreises liegen in der Restriktionszone. Über www.obk.de/blauzungenkrankheit kann eine interaktive Karte des FLI aufgerufen werden, in der die betroffenen Bereiche eingesehen werden können.

Für empfängliche Tiere (Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden) aus diesen Gebeten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Die durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW zusammengefassten Regelungen sind ebenfalls über www.obk.de/blauzungenkrankheit abrufbar.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die BT empfänglich. Sie tritt in mehreren Varianten (Serotypen) auf. In den letzten zwei Jahren führte die Verbreitung des BTV-Typ 3 zu erheblichen Verlusten in Schaf- und Rinderbeständen.

Die Blauzungenkrankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen.

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.

Gegen BTV-8 stehen gut wirksame und zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und um Handelshemmnisse zu vermeiden, wird daher empfohlen, empfängliche Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen.

Zu beachten ist außerdem, dass der Serotyp 3 des Virus nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent ist. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher dringend, die Impfungen gegen BTV-3 bei empfänglichen Tieren fortzuführen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Halterinnen und Halter von empfänglichen Tieren müssen ihren Tierbestand - falls noch nicht geschehen - bei der Tierseuchenkasse melden.

Für Fragen steht das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises Tierhalterinnen und Tierhaltern unter der folgenden E-Mail Adresse amt39@obk.de oder unter der Rufnummer 02261 88-3919 zur Verfügung. (red.-28.11.2025)


 


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