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Im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Waldbröl

Gehölzpflegearbeiten im Oberbergischen Kreis

Oberberg - Ab voraussichtlich Montag (26. Januar) führt die Regionalniederlassung Rhein-Berg von Straßen.NRW im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Waldbröl Gehölzpflegearbeiten an mehreren Kreis- und Landesstraßen durch. Die Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und tragen gleichzeitig dazu bei, die Gehölzbestände langfristig zu erhalten und ökologisch weiterzuentwickeln.
Die Arbeiten finden an folgenden Streckenabschnitten statt:
K 15: Oberbierenbach - Gaderoth
L 320: Hübender - Bierenbachtal
L 339: Breunfeld - Gaderoth
L 96: Hasbach - Buchen
L 94: Oberzielenbach - Wallerhausen

Während der Arbeiten wird der Verkehr über Ampelanlagen geregelt. Vereinzelt kann es zu verkehrlichen Beeinträchtigungen kommen.

Weitere Maßnahmen
Zusätzlich werden in den Gemeinden Morsbach, Waldbröl und Reichshof Böschungsarbeiten mit einem Mulchmäher durchgeführt. Dieser zerkleinert den Pflanzenwuchs und verteilt das Schnittgut direkt auf der Fläche, wodurch der Boden vor Austrocknung und Erosion geschützt wird. Die Arbeitsstellen sind durch Absperrtafeln gesichert, sodass mit Verkehrsbehinderungen nicht zu rechnen ist.

Warum Gehölzpflege notwendig ist
Bäume und Sträucher entlang von Straßen übernehmen wichtige Aufgaben: Sie bieten Lebensraum für Tiere, verbessern das Mikroklima und stabilisieren Böschungen. Gleichzeitig tragen sie zur Verkehrssicherheit bei, indem sie etwa vor Blendung und Seitenwind schützen. Eine regelmäßige Pflege ist notwendig, um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, Gefahren durch kranke, alte oder instabile Gehölze zu vermeiden und die Sicht auf Verkehrszeichen, Ampeln und Kreuzungen freizuhalten.

Die Gehölzpflege erfolgt selektiv: Einzelne, zu dicht stehende oder nicht kräftig wachsende Bäume und Sträucher werden entfernt, so dass junge, gesunde Gehölze mehr Licht, Wasser und Nährstoffe erhalten und der Baumbestand langfristig gestärkt wird.

Alle Arbeiten erfolgen außerhalb der Brut- und Vegetationsperiode und wurden vorab mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt.
Straßen.NRW bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und Rücksichtnahme. (red.-22.01.2026)


 


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