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Kreis und Kommunen besiegeln enge Zusammenarbeit

Ausbau des Offenen Ganztags

Landrat Klaus Grootens hat mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Schulträger eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um den schrittweise geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nachhaltig zu sichern. Der Kreis ist zuständig für die neun Kommunen im Oberbergischen, die über kein eigenes Jugendamt verfügen. (Foto: Gemeinde Nümbrecht)
Kooperationsvereinbarung schafft verlässliche Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

Oberberg - Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung haben das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises und die Schulträger im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ihre langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit beim Ausbau des Offenen Ganztags (OGS) auf eine neue Grundlage gestellt. Die Vereinbarung unterstreicht das gemeinsame Ziel, die Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für die Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nachhaltig zu sichern.

„Die Kooperationsvereinbarung ist Ausdruck unserer Verantwortungsgemeinschaft, die im Oberbergischen Kreis bereits seit vielen Jahren erfolgreich zwischen Kreis und Kommunen gelebt wird“, zeigt sich Landrat Grootens erfreut über die sehr kollegiale und kooperative Zusammenarbeit.

Zum Stand Juni 2026 werden an 33 Schulstandorten einschließlich der Fördergrundschulen insgesamt 2.724 Kinder in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten betreut. Die Förderung des Oberbergischer Kreis erstreckt sich auf 110 Gruppen sowie neun Kleingruppen. Darüber hinaus erhalten die Schulträger nach der Richtlinie kreisweit Fördermittel für 34 OGS-Leitungen sowie 68 Gruppenleitungen. Insgesamt stellt der Kreis für das OGS-System Fördermittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit der Kooperationsvereinbarung bekräftigen wir unseren gemeinsamen Anspruch, Kindern und Familien auch künftig ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot an allen Grundschulstandorten zur Verfügung zu stellen“, betont Klaus Grootens und ergänzt, dass die vergangenen Jahre gezeigt haben, dass durch eine enge Abstimmung und vertrauensvolle Zusammenarbeit viel erreicht werden kann.
Eine besondere Herausforderung besteht darin, die unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten von Schulträgern und Jugendhilfe aufeinander abzustimmen. Während die Schulträger für die Beantragung von Landesförder- und Investitionsmitteln für den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zuständig sind, trägt das Kreisjugendamt die Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots.

„Die nun geschlossene Vereinbarung schafft hierfür klare Strukturen und stärkt die gemeinsame Planungssicherheit für eine verlässliche Ganztagsbetreuung. Damit werden wir der verantwortungsvollen Aufgabe gerecht, Kindern - unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund - einen zeitgemäßen Lern- und Lebensort mit entsprechenden Bildungsangeboten zu bieten und so Teilhabe zu ermöglichen. In Kooperation mit dem Oberbergischen Kreis stärken wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - und setzen uns gemeinsam für eine verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein.“, sagt der Sprecher der Bürgermeister im Oberbergischen Kreis, Mathias Thul (Bürgermeister der Stadt Bergneustadt).

In enger Zusammenarbeit mit der unteren Schulaufsicht, dem Berater im Ganztag, einzelnen Schulleitungen, den kommunalen Schulverwaltungen und den freien Trägern der Jugendhilfe nebst OGS-Leitungen konnte die Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen im Oberbergischen Kreis in den vergangenen Jahren kontinuierlich vorangetrieben werden.

„Der Offene Ganztag ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft“, erklärt der Landrat. „Gleichzeitig ist die OGS ein wichtiger Baustein unserer Präventionskette und trägt wesentlich dazu bei, Chancengerechtigkeit zu fördern.“

Als Bestandteil einer durchgängigen Bildungs- und Betreuungskette schließt die OGS nahtlos an die frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege und den Kindertageseinrichtungen an. Sie bietet Kindern einen verlässlichen Rahmen für Lernen, Entwicklung und Gemeinschaft und trägt den steigenden Anforderungen an Inklusion und individuelle Förderung Rechnung.

Mit Blick auf den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sehen sich die beteiligten Kommunen und das Kreisjugendamt insgesamt gut aufgestellt. Auch wenn an einzelnen Schulstandorten weitere Ausbaumaßnahmen erforderlich sind, wurden in den vergangenen Jahren wichtige Voraussetzungen geschaffen, um den zukünftigen Bedarf decken zu können. (red.-22.06.2026 14:44)


 


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