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Angeklagter zeigt sich reumütig

Morsbacher Pfarrer zu Bewährungsstrafe und Geldbuße verurteilt

Waldbröl - Der sich reumütig zeigende Morsbacher Pfarrer Tobias Z. (47) legte am Montag vor dem Schöffengericht in Waldbröl, unter Vorsitz von Gerichtsdirektor Angreas Dubberke, ein umfassendes Geständnis ab. Ihm wurde in einem rund dreistündigen Prozess der Besitz von über 30.000 kinder- und jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen, die als strafrechtlich relevant eingestuft wurden. Der Pfarrer wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss überdies 10.000 Euro an den Gummersbacher Verein „nina + nico“ leisten. Weiterhin muss er eine bereits begonnene Therapie fortsetzen.

Ziele des Vereins „nina + nico“ sind die psychologische Unterstützung der Opfer besonders nach seelischer/körperlicher und sexueller Gewalterfahrung.

Pfarrer Tobias Z. wurde vor dem Schöffengericht vorgeworfen, in einem Zeitraum vom 31. August 2023 bis zum 10. April 2025 auf verschiedenen Geräten Fotos und Filme mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gespeichert zu haben, die bei Durchsuchungen in seiner privaten Wohnung sowie in einer kirchlichen Tagungsstätte in Bergisch Gladbach im April 2025 von der Polizei sichergestellt werden konnten. Auf den gespeicherten Aufnahmen sollen laut Anklage vornehmlich Jungen im Alter von etwa sieben bis 16 Jahren bei sexuellen Handlungen zu sehen sein. Richter Andreas Dubberke konnte ausschließen, dass es sich bei den gezeigten Kindern und Jugendlichen um Personen aus dem Umfeld des Pfarrers handelte.

Hinweise aus den USA hatten die Ermittler des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes auf die IP des Morsbacher Pfarrers geführt, mit der er einen sogenannten digitalen Fingerabdruck auf seine strafrechtlich relevanten gespeicherten Film- und Fotodateien hinterlassen hatte, die einen realen Missbrauch darstellen. Vor Gericht betonte der Angeklagte, dass er sich über sein Verhalten, das er auf eine "verquere Lebenssituation" zurückführe, ekle und zutiefst bereue.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (gbm-Montag, 14. September 2026)


 


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