Suche:
 Inhalt

 

 News 
Gefährliche „Glücksbringer“

Ufos über Nümbrecht

Himmelslaternen funktionieren wie ein Heißluftballon. Ihre Bauweise ist denkbar einfach. Sie bestehen aus einem offenen Papiersack, mit einem spärlichen Drahtgestell, auf dem meist ein Paraffin-Stein befestigt wird. Durch die Flamme erzeugte Warmluft lässt den Ballon bis in schwindelerregende Höhen aufsteigen. Foto1: Symbolfoto / Foto2: ©gbm-oberberg-heute
Oberberg - Unbekannte Flugobjekte über Nümbrecht riefen Samstagnacht die Polizei auf den Plan. Ein Zeuge hatte die leuchtenden Objekte am Himmel mit seinem Handy gefilmt und die außergewöhnliche Beobachtung der Leitstelle in Gummersbach gemeldet. Doch so ganz unbekannt waren die „Ufos“ den Beamten nicht.

Kind in Siegen durch Himmelslaterne ums Leben gekommen

Seit dem verheerenden Brand eines Mehrfamilienhauses in der Siegener Oberstadt, der durch ein solches „Ufo“ ausgelöst wurde und bei dem in der Nacht auf Pfingstsonntag ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, sind die glühenden Himmelslaternen in vielen Behörden ein Thema. „Aber verboten sind sie nicht“, bestätigt Theo Bröder vom Brandschutzdezernat der Bezirksregierung Köln. So richtig erlaubt sind sie allerdings auch nicht. „Wer die Himmelslaternen anzündet und auf den Weg schickt, haftet für dadurch verursachte Schäden in vollem Umfang“, gibt Bröder zu bedenken. Im Falle des verstorben Kindes in Siegen müssen die Verursacher mit Anzeigen wegen fahrlässiger Brandstiftung mit Todesfolge und erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen.

Billiger Partygag kann tragisch enden und „brandteuer“ werden

Bis zu 500 Meter können die einen Meter bis mannshohe Himmelslaternen aufsteigen. Doch schon unmittelbar nach dem Start sind sie nicht mehr steuerbar und ziehen als „potentielle Brandstifter“ viele Kilometer weit davon. Aber das Prinzip „aus den Augen, aus dem Sinn“ funktioniert hier nicht: Wer die fliegenden Fackeln aufsteigen lässt, die meist fernab des Startplatzes noch brennend zu Boden taumeln und in der Vergangenheit mehrfach große Brandschäden verursacht haben, wird zur Verantwortung gezogen.

In Nümbrecht wurden die Landungen der Himmelslaternen am Samstagabend gegen 23.35 Uhr gefilmt. Einige seien wie Sternschnuppen abgestürzt, erklärt Polizeisprecher Jürgen Dzuballe auf Anfrage. Und genau diese Landemanöver der fliegenden Fackeln, die lediglich aus einem brennenden Paraffin-Stein und einer hauchdünnen Papierhülle bestehen, bergen erhebliche Gefahren.

Die Glücksbringer aus China sind gefährlich

Wie dramatisch die Folgen sein können, bedenken viele Romantiker nicht, die sich am Start der glühenden Ballone erfreuen. Meist werden gleich mehrere der so genannten Kong-Ming-Laternen, mit einer Brenndauer von fünf bis 20 Minuten, auf den Weg geschickt. Auch im Oberbergischen Kreis werden die fliegenden Fackeln, die als Glücksbringer gelten, im Rahmen von Hochzeiten oder Sommerpartys immer häufiger gestartet.

Seit 2006 sind die Kong-Ming-Laternen in Deutschland im freien Handel erhältlich - schon für unter einem Euro das Stück. Einige Bundesländer haben den Gebrauch allerdings inzwischen verboten. NRW zählt nicht dazu. Hier wurde das Verbot von 2007 wieder aufgehoben. Lediglich im Umkreis von fünf Kilometern um größere Flughäfen dürfen die Himmelslaternen nicht gestartet werden, da sie in den Radarbereich der Flugüberwachung und Flugsicherung eindringen und durch ihre Steighöhen eine Gefährdung des Flugverkehrs darstellen.

„Brandbomben am Himmel“

Der Vater des zehnjährigen Jungen, der bei einem Wohnhausbrand in Siegen ums Leben kam, kämpft im Internet um ein generelles Verbot der Himmelslaternen. Torsten S. schreibt: „Himmelslaternen sind Brandbomben!!! Sie gehören sofort Deutschland weit verboten. Mein Junge wurde durch so eine Laterne in der Nacht vom 30.05 auf 31.05 2009 getötet. Ich werde den Kampf dafür aufnehmen, da ich den sinnlosen Tod weiterer Menschen nicht hinnehmen will!“ Torsten S. hat in seinem Beruf als Rettungssanitäter schon vielen Menschen geholfen. Für seinen Sohn kam jede Hilfe zu spät. (Gina Barth-Muth-01.07.2009 21:47)


 


© 2003-2023 oberberg-heute.de Alle Rechte vorbehalten. Impressum / Datenschutzerklärung