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Regeln einhalten

Aggertalsperre: Baden und Parken nur in vorgesehenen Bereichen

Gummersbach - Die Städte Gummersbach und Bergneustadt und der Aggerverband weisen daraufhin, dass das Baden in der Aggertalsperre nur im Bereich des Freibads Bruch und des Jugendzeltplatzes erlaubt ist. Für alle anderen Bereiche gilt, dass der Aufenthalt im Uferbereich und damit auch das Baden verboten ist. Auch für das Parken an der Aggertalsperre gilt: Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen ab.

In den vergangenen Jahren haben "wild" geparkte Autos oftmals die Sicherheit der Fußgänger und des Straßenverkehrs erheblich gefährdet bzw. die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge unmöglich gemacht. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sicherheit der Stadt Gummersbach wird daher widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge künftig kostenpflichtig abschleppen lassen. Zu den Abschleppkosten werden Verwarnungsgelder hinzukommen. Die Städte Gummersbach und Bergneustadt appellieren daher eindringlich, die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. (red.-14.06.2010 16:54)


 


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