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Blaulicht
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| Foto: Polizei - Defekter Fahrtrichtungsanzeiger überführt Unfallfahrer |
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Oberberg - Immer häufiger berichtet die Polizei über Fahrer, die sich nach einem Parkplatz-Rempler, einer Bruchlandung oder gar einem Unfall mit Verletzten aus dem Staub machen. In solchen Fällen beginnt für die Ermittler eine akribische Suche nach dem Verursacher - mit immer größerem Erfolg.
Wer sich nach einem Unfall der Verantwortung für den angerichteten Schaden durch Flucht entzieht, glaubt sich meist auf der sicheren Seite. Ein paar heimliche Reparaturen am eigenen Fahrzeug und man ist aus dem Schneider. Wer will einem denn da noch was nachweisen? Die Polizei will und kann. In zwei aktuellen Fällen konnten die Ermittler dieser Tage zwei unfallflüchtigen Fahrer ausfindig machen und entsprechende Anzeigen fertigen. Den Verkehrssündern aus Radevormwald und Nümbrecht (Oberberg Heute berichtete), die schwer verletzte Personen an den Unfallstellen zurückgelassen hatten, ohne sich um Hilfe zu bemühen, drohen jetzt empfindliche Strafen.
Im Nümbrechter Fall wurde dem 46-jährigen flüchtigen Fahrer kleinste Teile seines Wischerspoiler zum Verhängnis, die an der Unfallstelle gefunden wurde. Im zweiten Fall überführten Glassplitter eines Fahrtrichtungsanzeigers einen 25-jährigen Fahrer, der nach einem Unfall beim Rangieren in Radevormwald, offensichtlich absichtlich einen Zeugen angefahren und dabei verletzt hatte.
Eine sofort eingesetzte Ermittlungskommission beim Verkehrskommissariat Wipperfürth fügte die vor Ort sichergestellten Glassplitter des Fahrtrichtungsanzeigers zusammen. Hierdurch waren Rückschlüsse auf das flüchtige Fahrzeug möglich. Die Polizei ermittelte einen Kleinwagen mit polnischem Kennzeichen und konnte nach weiteren Fahndungsmaßnahmen und Untersuchungen einen 25-jährigen Mann aus Radevormwald festnehmen.
Noch am selben Tage wurden unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers weitere Zeugenvernehmungen vorgenommen, die einen Hinweis auf den Verbleib des flüchtigen Fahrzeuges in Remscheid lieferten. Aufgrund der erdrückenden Beweislage räumte der 25-jährige Fahrer schließlich ein, das Unfallfahrzeug geführt zu haben. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen.
Der 25-Jährige muss nun mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Der Gesetzgeber sieht bei Unfallflucht eine Geld- oder Haftstrafe vor. Punkte in Flensburg und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sind obligatorisch. Strafverschärfend dürfte in diesem Fall hinzukommen, dass der 25-Jährige offensichtlich absichtlich den Zeugen angefahren hatte. Diese Unfallflucht dürfte den jungen Mann teuer zu stehen kommen. (oh-18.12.2007 15:02)
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| Handy klingelt: Hallo Schatz…! | 
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