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Blaulicht
Morsbach - Seit dem 28. August wird Herbert Herchenbach vermisst. Der 71-Jährige hat bis dahin in einem Seniorenheim in Morsbach gewohnt.
Er ist leicht verwirrt und eingeschränkt orientiert. Er musste bereits mehrfach gesucht werden.
Herbert Herchenbach gilt als eingeschränkt orientiert. Dies verstärkt sich, wenn er seine Medikamente nicht einnimmt, wovon zurzeit auszugehen ist. Der Vermisste war in der Vergangenheit bereits mehrfach abgängig, wurde aber spätestens nach einer Woche durch auffälliges Verhalten in der Öffentlichkeit wieder aufgegriffen. Der Senior besitzt Fahrausweise für den Regionalverkehr Köln. Hiervon machte er in der Vergangenheit auch Gebrauch, sodass er teilweise in Düsseldorf aufgefunden wurde. Kontakte bestehen auch nach Wuppertal.
Beschreibung des Vermissten:
Altersentsprechendes Aussehen, etwa 178 cm groß, normale bis schlanke Statur, lichtes graues Haar. Er trug am Tage seines Verschwindens ein bunt-kariertes Hemd, eine helle Hose, feste braune Straßenschuhe und eine leichte Blouson-Windjacke. Hinweise bitte an die Polizei Gummersbach unter der Tel. 02261/81990 oder an jede andere Polizeidienststelle. (red.-12.09.2008 14:23)
Waldbröl - Den Ausgang der gestrigen Gerichtsverhandlung hatte sich der 26-jährige Angeklagte offenbar ganz anders vorgestellt, war er doch beim Einbruch in einen Kiosk angeblich nur Zuschauer. Aber das Gericht glaubte ihm nicht. Vielmehr geriet der Morsbacher in Verdacht, auch an einem Einbruch in eine Arztpraxis beteiligt gewesen zu sein.
Der Angeklagte, der sich gestern wegen besonders schweren Diebstahls und Hehlerei vor dem Waldbröler Amtsgericht verantworten musste, verstrickte sich während der Verhandlung in Widersprüche und erfand immer neue Geschichten, die seine Unschuld bekunden sollten. Er räumte zwar ein, Mitte Januar beim Einbruch in den Kiosk am Sportplatz in der Nähe gewesen zu sein, bei dem sein 20-jähriger damaliger Kumpel angeblich seinen Ausweis am Tatort verloren hatte. Direkt an der Tat beteiligt sei er jedoch nicht gewesen. Auch habe er mit dem anschließenden Einbruch in eine Arztpraxis im Ortskern nichts zu schaffen.
Diesen Angaben widersprach sein damaliger Mittäter, der gestern als Zeuge geladen war und für die Einbrüche bereits drei Wochen nach den Taten verurteilt wurde. Er gab an, durch ein sehr kleines Fenster in das Lokal eingestiegen zu sein. Ohne die Hilfe des Angeklagten sei das gar nicht möglich gewesen. Da das Fenster sehr schmal gewesen sei, habe er seine Geldbörse und die Ausweispapiere aus der Hosentasche genommen und dem Angeklagten gegeben, um sie beim Einsteigen nicht zu verlieren. Der wiederum habe sie auf eine Mülltonne gelegt und später dort vergessen. Das Diebesgut, etliche Flaschen Bier und kleine Schnapsflächchen, habe er dem Angeklagten durch die Luke angereicht. Ebenso sei man in der Arztpraxis mit der Übergabe der Beute, geschätzte 2.500 Euro, verfahren. Einig war man sich darüber, dass der Angeklagte bei dem Einbruch in die Arztpraxis erst Skrupel gezeigt habe.
Schließlich habe er dann aber doch mitgewirkt, Schmiere gestanden, die Beute in Empfang genommen und in seiner Wohnung mit dem Zeugen in zwei gleich große Hälften aufgeteilt. Aufgrund des Beuteumfangs habe der Angeklagte damals gesagt: „Ich könnte Dich knutschen!“ Die Version des Angeklagten, sein damaliger Kumpel habe ihn in der Wohnung mit der Beute überrascht und er habe weder etwas von dem Einbruch in die Arztpraxis gewusst, noch - bis auf 50 Euro - etwas von dem Geld haben wollen, fand vor Gericht keinen Glauben.
Ein damaliger Mitbewohner des Angeklagten bestätigte die Angaben des Zeugen. Er gab an, das Duo in dieser Nacht mehrfach gemeinsam in der Wohnung gesehen zu haben. Bis gegen 3.30 Uhr seien sie stets zusammen und mehrfach dort ein- und ausgegangen. Auch sei der 26-Jährige nach der Tat durch neue Bekleidung und Schmuck aufgefallen. „Er hatte sich total aufgetakelt. Das kann man sich von Hartz IV nicht leisten.“
Die Staatsanwältin glaubte den Zeugen und erhob bezüglich des Einbruchs in die Morsbacher Arztpraxis eine Nachtragsanklage. Sie forderte sechs Monate Gefängnis, die im anschließenden Urteil auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem muss der 26-Jährige innerhalb eines Jahres 600 Euro an das Gericht zahlen. Richter Tillmann Eisenberg sah beim Angeklagten ein hohes kriminelles Potential, hielt ihm aber zu Gute, dass er sich zukünftig um seine kleine Tochter kümmern wolle und eine Arbeitsstelle bei seinem Vater in Aussicht habe. (oh-12.09.2008 08:56)
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| Handy klingelt: Hallo Schatz…! | 
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