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Blaulicht
Aktuelle Berichte - Hinweise vom 4.12.2009

Witwen-Mörder aus Dreisel muss lebenslang ins Gefängnis


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Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

Witwen-Mörder aus Dreisel muss lebenslang ins Gefängnis

Dreisel - Der Bundesgerichtshof hat die von der Verteidigung Angeklagten eingelegte Revision abgewiesen. Damit ist der Mordprozess abgeschlossen und das Urteil des LG Bonn rechtskräftig. Die Schwurgerichtskammer hatte den 52-jährigen Täter wegen Mordes und räuberischen Diebstahls mit Todesfolge zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 52-jährigen Windecker hatte am 20. Januar 2009 seine Nachbarin überfallen und mit einem Sofakissen erstickt.

Der damals hoch verschuldete Mann war am 20. Januar in das Haus seiner Nachbarin eingebrochen, um Geld zu stehlen. Als die 72-jährige Witwe den Mann erkannte, der Jahre zuvor als Gas- und Wasserinstallateur einen Heizkessel in ihrem Haus eingebaut hatte, kam es zu einem Gerangel. Als die Seniorin zu Boden gestürzt war, setzte sich der 52-jährige Täter auf sie und erstickte sie mit einem Sofakissen. Kurz nach dem Mord versuchte der Täter vergeblich, bei einer Bank in Schladern mit der EC-Karte der Getöteten Geld abzuheben. Zu diesem Zeitpunkt war das Verbrechen noch nicht entdeckt. Erst zwei Tage später wurde die Leiche gefunden. Dank der Aufzeichnungen aus der Videoüberwachungsanlage der Bank, konnte der Täter am 5. Februar festgenommen werden. (red.-04.12.2009 14:07)




 




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