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Massive Kritik am neuen Abgabevertrag für Tiere

Müssen Abgabe-Tiere im Tierheim Koppelweide sterben?

Wiehl - Wer ein Tier aus dem Tierheim Koppelweide holt, muss sich jetzt vertraglich dazu verpflichten, es durch den Tierarzt des Tierheims einschläfern zu lassen. Der aktuelle Vertrag liegt oberberg-heute vor. Verstöße schlagen mit 1.000 Euro zu Buche. Tierschützer, Tierhalter und Tierärzte sind empört. Auch Dr. Hans-Georg Franchy, Leiter des Kreisveterniäramtes übt scharfe Kritik…

Die Paragraphen (§3e und §7) im neuen Abgabevertrag des Tierschutzvereins Oberberg, den Tierhalter unterzeichen müssen, wenn sie ein Tier aus dem Tierheim Koppelweide bezahlt und aufgenommen haben, werden stark kritisiert: §3e: „…Eine Einschläferung des Tieres darf nur durch den Tierarzt des Tierheims Koppelweide bzw. dessen Zustimmung vorgenommen werden.“

Tierschutzwidrig

„Im Notfall ist das gar nicht möglich und außerdem tierschutzwidrig. Wir haben eine freie Tierarztwahl. Verträge dürfen geltende Gesetze und Verordnungen nicht aushebeln“, sagt Dr. Andreas Heidgen aus Nümbrecht, Vertrauensperson für Tierschutz im Kreis-Pferde-Sportverband. „Mit schwer verletzten Tieren sucht man den nächstgelegenen Tierarzt auf und mutet ihnen keinen unnötig langen Transport zu. Bei Huftieren ist das je nach Verletzungsmuster ohnehin verboten.“ Überdies seien die Kollegen sehr wohl in der Lage, eigenständig zu entscheiden, ob ein Tier erlöst werden muss oder nicht, so Heidgen.

„Tierschutzwidrig“ ist auch das Urteil, das Dr. Hans Georg-Franchy über den neuen Abgabevertrag des Tierschutzvereins Oberberg fällt: „Es spricht überhaupt nichts für einen solchen Passus, der meines Erachtens rechtswidrig ist!“

Durch weitere Tierärzte aus dem Oberbergischen wurden zur Klärung rechtliche Schritte eingeleitet. Eine entsprechende Bestätigung liegt oberberg-heute vor. (oh-17.11.2006 21:20)


 


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