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Wie geht es weiter? Wird es zum Schuljahr 2011/2012 eine Gesamtschule in Morsbach geben?
Foto: Archiv |
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Morsbach - Der Rechtsstreit um die Errichtung einer Gesamtschule in Morsbach ist beigelegt. Mit Beschluss des OVG Münster, vom 1. April 2010, ist die Einigung zwischen der Gemeinde Morsbach und der Bezirksregierung Köln rechtskräftig. Die Kosten werden geteilt. Informationen hierzu: Fehlanzeige!
Langer Kampf um Gesamtschule Morsbach nimmt leises Ende
Der Gemeinderat der Gemeinde Morsbach hatte die Errichtung einer Gesamtschule in Morsbach beschlossen. Die Bezirksregierung Köln lehnte den entsprechenden Antrag hierzu jedoch ab. Gegen diese Ablehnung erhob die Gemeinde Morsbach vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Bezirksregierung. Dieser Klage wurde am 9. Dezember 2009 stattgegeben. Das Anmeldeverfahren konnte beginnen, allerdings wurde die Schülerzahl, die zur Errichtung einer Gesamtschule nötig war, nicht erreicht.
Proteste gegen Berufungsverfahren
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9. Dezember war die Bezirksregierung Köln inzwischen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in Berufung gegangen. Dagegen wiederum protestierten am 19. Januar 2010 rund 100 Morsbacher, die mit Trillerpfeifen, Rasseln und Plakaten vor der Bezirksregierung aufmarschiert waren. Davon offenbar unbeeindruckt hielt die Bezirksregierung an ihrer Berufung fest. Ergebnis: Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 1. April 2010, eingegangen bei der Gemeinde Morsbach am 15. April 2010, das Verfahren eingestellt. Da eine Fortführung des Verfahrens aufgrund der Ausführungen des Gerichtes keine Aussicht auf Erfolg hatte, hat die Gemeinde Morsbach nach Rücksprache mit dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt - ebenso die Anwälte der Gegenseite.
Kosten der Verfahren werden geteilt
Das inzwischen für wirkungslos erklärte erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Dezember 2009 stand unter der Bedingung, dass die Genehmigung für das Schuljahr 2010/2011 zu erteilen sei, falls die erforderlichen Anmeldezahlen erreicht werden. Trotz eifriger Bemühungen der Gemeinde und der Bunten Liste kam die erforderliche Schülerzahl jedoch nicht zusammen. Laut Beschluss vom 1. April wurde der Rechtsstreit abschließend beigelegt. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
Keine Informationen
Eine offizielle Mitteilung zum Ausgang des Verfahrens vermisst man nicht nur auf der Internetseite der Gemeinde Morsbach, in deren Archiv auch einige Berichte zum Thema Gesamtschule nicht mehr zu finden sind. So sollen auch die Ratsmitglieder erst mit Schreiben vom 19. Mai 2010 über den Ausgang des Rechtsstreits informiert worden sein.
Die Verfahrensbeteiligten waren heute zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen. (Gina Barth-Muth - 24.05.2010 14:47)
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