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| Fotos: Polizei OBK |
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Oberberg - Am Montag beginnt das neue Schuljahr. Viele Erstklässler fiebern schon ihrem ersten Schultag entgegen. Gerade diese Kinder bewegen sich oft erstmals allein im öffentlichen Straßenverkehr und sind noch unsicher. Verkehrsteilnehmer werden um besondere Vorsicht gebeten. Kontrollen werden am Einschulungstag verschärft.
Vor allem „I-Dötzchen“ können altersbedingt weder Entfernung und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einschätzen, noch können sie über parkende Autos hinweg schauen. Auch lassen sich Kinder leicht ablenken.
Andere Kinder treten nach einem Schulwechsel einen neuen Schulweg an. Sie und alle Fahrzeugführer müssen sich auf neue Situationen einstellen. Diese Umstände bergen zahlreiche Unfallgefahren. Die Polizei ruft daher alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf.
Insbesondere in Wohngebieten und Straßen rund um Schulen gilt: Fuß vom Gas nehmen und jederzeit bremsbereit sein!
Seit Jahren führt die Polizei die Aktion „ Schulbeginn“ durch, die sowohl präventive als auch repressive Inhalte hat. Ziel soll zum einen eine Sensibilisierung der motorisierten Verkehrsteilnehmer dahingehend sein, ihr Geschwindigkeitsverhalten gegenüber „ schwachen Verkehrsteilnehmern“ richtig und angepasst zu wählen, zum anderen aber auch erkannte Verstöße zu sanktionieren und damit nachhaltig auf eine qualitative Verbesserung der „Verkehrsmoral“ hinzuwirken.
Nach Erfahrungen der Polizei sind den wenigsten Fahrzeugführern noch die Bestimmungen des § 20 StVO (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse) bekannt. Insbesondere die Regelungen, dass bei Bussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen an Haltestellen auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeigefahren werden darf. Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, wenn nötig muss der Fahrzeugführer warten. Nähern sich Busse einer Haltestelle und haben das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden.
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden und nur in einem solchen Abstand, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2009) sank die Zahl der verunglückten Kinder im Oberbergischen Kreis um 37,7 Prozent. (von 77 auf 48). Mit Beginn des neuen Schuljahres, in der Zeit vom 30.08. bis 03.09. führen Beamte des Verkehrsdienstes und der Einsatzdirektion Kontrollen insbesondere in den Bereichen Geschwindigkeit und Gurtpflicht durch.
Diese finden zu unterschiedlichen Zeiten kreisweit jeweils im Nahbereich von Schulen statt. Die Bußgeldstelle des Kreises wird mit Beginn des neuen Schuljahres ebenfalls ihre Messfahrzeuge wieder vorrangig an den Schulen und Schulwegen einsetzen. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Einschulungstag der Erstklässler. (red.-26.08.2010 11:05)
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