Morsbach - Morsbach - Der Schulversuch Gemeinschaftsschule steht vor dem Aus. Nur 95 Schüler wurden angemeldet, viele davon offenbar aus Reichshof. Nicht einmal 69 stammen jedoch aus Morsbach, was Grundvoraussetzung für die Errichtung der Gemeinschaftsschule alleine schon für eine Dreizügigkeit ist. Wie viele Schüler genau aus Morsbach kommen und wie es weiter gehen soll, berichtet Bürgermeister Jörg Bukowski in seiner aktuellen Stellungnahme.
Anmeldeergebnis an der Gemeinschaftsschule Morsbach
Offener Brief von Bürgermeister Jörg Bukowski
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Eltern!
Dass es nun erneut zu Irritationen rund um die Genehmigung der Gemeinschaftsschule Morsbach kommt, bedauere ich zutiefst. Sie als betroffene Eltern und Ihre Kinder sind die Leidtragenden. Ich bemühe mich darum, so schnell wie eben möglich eine Klärung mit der Bezirksregierung und dem Schulministerium herbeizuführen.
Wie es zu der neuen Ungewissheit kommt, möchte ich Ihnen gerne erläutern. Nach der ersten Anmeldewoche gab es noch keine ausreichende Zahl von Anmeldungen für die Gemeinschaftsschule Morsbach. Am Freitag wurden dann so viele Schülerinnen und Schüler angemeldet, dass die Mindestanzahl von 69 (drei Klassen á 23 Kinder) bereits deutlich überschritten wurde.
Auf Nachfrage beim Schulministerium wurde mir gesagt, dass es die Einschränkung auf 69 "gemeindeeigene" Kinder gebe. Weiter wurde aber erörtert, dass der geforderte "regionale Konsens", also die Absprache zwischen benachbarten Schulträgern, für eine Dreizügigkeit vorliegt. Damit sei die Beschränkung auf nur Morsbacher Kinder quasi aufgehoben. Auf Grund dieser Absprache habe ich der Presse mitgeteilt, dass eine dreizügige Gemeinschaftsschule auf jeden Fall kommen wird.
In Gesprächen am Montag wurde nun vom Schulministerium erneut auf die Anzahl Morsbacher Kinder abgestellt und eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt, da die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Morsbach bei nur 58 liegt. In diesem Gespräch wiederum wurde erklärt, dass eine erneute Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern (Gemeinde Reichshof und Stadt Waldbröl) zu erfolgen hat.
Wenn die ausdrückliche Zustimmung zur Aufnahme der Kinder aus dem benachbarten Gemeindegebiet vom dortigen Schulträger ausgesprochen wird, können diese Schülerinnen und Schüler voraussichtlich mit gewertet werden.
Momentan bin ich noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Schulministerium und mit den Nachbarkommunen. Laut Presseberichterstattung wurde das oben beschriebene Verfahren aber auch andernorts angewendet. Somit gehe ich fest davon aus, dass die Genehmigung zur Errichtung der dreizügigen Gemeinschaftsschule nicht versagt wird.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass in der Genehmigung die Beschränkung auf gemeindeeigene Schüler ausdrücklich nur im Zusammenhang mit der Vierzügigkeit genannt ist. Erst in den jüngsten Gesprächen mit dem Schulministerium wurde deutlich, dass man diese Bedingung auch auf die Dreizügigkeit anwenden "will". Für mich ist diese einschränkende Bedingung weder sachgerecht noch zulässig, da das Schulgesetz grundsätzlich einen "gebietsübergreifenden Bedarf" anerkennt. Es ist auch nie abgestritten worden, dass die Gemeinschaftsschule Morsbach zukünftig auch auf Einpendler (aus der Gemeinde Reichshof und aus der Ortsgemeinde Friesenhagen) angewiesen sein wird.
Ich gehe davon aus, dass es in dieser Woche zu einer abschließenden Klärung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bukowski
-Bürgermeister
(red.-01.03.2011 07:11) (aktualisiert-01.03.2011 11:08)
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