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Kontaktbeschränkung gilt weiterhin auch für den privaten Bereich

Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises tritt morgen in Kraft

Oberberg - Die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen, die der Oberbergische Kreis mit seiner Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 für das Kreisgebiet festgelegt hat, gelten bis einschließlich heute (25.01.2021). Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises beriet heute Nachmittag über eine eventuelle Fortführung der Maßnahmen. „Wir sind zur Entscheidung gelangt, die Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich weiter aufrechtzuerhalten“, gibt Landrat Jochen Hagt nach der Sitzung bekannt. Die Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen.

Die Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Treffen nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes sowie einer weiteren Person zulässig sind. Diese Regelung für den öffentlichen Raum gilt im Oberbergischen Kreis weiterhin auch für den privaten Bereich. Ausnahmen werden in der Allgemeinverfügung unter www.obk.de/corona-av beschrieben. Die Allgemeinverfügung tritt morgen (26.01.2021) in Kraft tritt und mit Ablauf des 01.02.2021 außer Kraft.

Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick
Stand der Fallzahlen: 25.01.2021, 00:00 Uhr
In Klammern: Veränderung zum Stand 24.01.2021, 00:00 Uhr
7-Tage-Inzidenz im Oberbergischen Kreis: 123,1 (-7,8)
Laborbestätigte Fälle seit Beginn der Pandemie: 7.383 Personen (+8)
Von den laborbestätigten Fällen (positives Laborergebnis) sind:
• aktuell positiv getestet (in angeordneter Quarantäne): 498 Personen (-126)
• bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 6.762 Personen (+134)
• verstorben: 123 Personen (=)
Personen in angeordneter Quarantäne*: 1.509 Personen (-123)
* Umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne
(Einzelverfügungen und Allgemeinverfügungen mit Bezug zu Einrichtungen).

Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigte Fälle) in den kreisangehörigen Kommunen
Stand der Fallzahlen: 25.01.2021, 00:00 Uhr
Bergneustadt: 27
Engelskirchen: 11
Gummersbach: 64
Hückeswagen: 11
Lindlar: 40
Marienheide: 47
Morsbach: 31
Nümbrecht: 41
Radevormwald: 34
Reichshof: 32
Waldbröl: 64
Wiehl: 50
Wipperfürth: 20
Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune
zugeordnet: 26
Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.obk.de/corona-faq
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen


Die Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 25.01.2021 gültigen Fassung sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist. „Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass dieses Ziel im Oberbergischen Kreis nicht ohne weitere Kontaktreduzierungen erreicht werden kann. Auch vor dem Hintergrund der nachgewiesenen Virus-Mutante H69/V70 im Kreisgebiet sollten die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum heruntergeschraubt werden“, sagt Landrat Jochen Hagt.

„Die Neuinfektionen im Oberbergischen Kreis sind nach wie vor in großen Teilen auf den privaten Bereich zurückzuführen“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes. Sie macht deshalb klar, was jetzt besonders wichtig ist: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere Person.“ Die Kontaktkette und damit auch die mögliche Infektionskette werde sonst mit jedem Kontakt länger.

Das Präsenz-Verbot von Veranstaltungen zur Religionsausübung gilt ab morgen nicht mehr. Die Corona-Schutzverordnung gibt in ihrer aktuellen Fassung strengere Rahmenbedingungen für die Durchführung der Veranstaltungen vor.

Die durch den Oberbergischen Kreis angeordnete FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nicht erneuert, da diese Regelung inzwischen durch bundesweit geltende Vorgaben abgedeckt wird.

Die Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr wird nicht verlängert.
Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.

Virus-Mutante in 14 Fällen nachgewiesen

Wie berichtet, führte der Oberbergische Kreis eine proaktive Stichproben-Untersuchung auf Virus-Mutanten im Oberbergischen Kreis durch. Es wurden 100 Proben aus dem gesamten Kreisgebiet zur Typisierung an die Virologie der Uniklinik Köln übersandt. Zwischenzeitlich liegen alle Ergebnisse der Probenauswertung vor. „Bei 14 der 100 Proben wurde eine Mutante nachgewiesen. Nach weitergehenden Untersuchungen meldete die Virologie zurück, dass es sich in allen Fällen um die Mutante H69/V70 handelt“, berichtet Landrat Jochen Hagt nach der heutigen Sitzung des Krisenstabs. Die bestätigten Fälle weisen einen Bezug zu den nachfolgenden oberbergischen Kommunen auf: Bergneustadt, Marienheide, Morsbach, Reichshof, Nümbrecht und Waldbröl.

H69/V70 bezeichnet eine Mutante des Coronavirus SARS-CoV-2, bei der eine doppelte Deletion („Löschung“) im Gen des Spikeproteins vorliegt. „Diese Deletion kann in vielen, ganz verschiedenen, Virusstämmen weltweit nachgewiesen werden. Sie wurde unter anderem in Dänemark auf einer Nerz-Farm gefunden“, berichtet Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises. Die Virologie habe rückgespiegelt, dass die Deletion 69/70 mit einer erhöhten Infektiösität einhergehen könne, da sie zu einem bevorzugten Andocken an menschliche Zellen führen kann. Anders als ursprünglich durch die Virologie mitgeteilt, handele es sich bei der nachgewiesenen Mutante im Oberbergischen Kreis nicht um eine besonders infektiöse Unterkategorie der britischen Virusmutante. „Die Virologie hat uns nunmehr mitgeteilt, dass bei der britischen Variante B 1.1.7. neben dem Vorliegen der Deletion 69/70 noch weitere Deletionen notwendig sind“, sagt Kaija Elvermann.

Auch zukünftig führt der Oberbergische Kreis in enger Zusammenarbeit mit der Virologie der Uniklinik Köln Untersuchungen auf Virus-Mutanten im Oberbergischen Kreis durch.

Terminvereinbarung für die Impfung

Seit heute können sich Oberberger/innen über 80 Jahren, die zu Hause leben, für die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum anmelden. Die Terminvergabe erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung unter der bundesweiten Service-Hotline 0800/ 116 117 01 und unter www.116117.de.

Aufgrund der großen Nachfrage kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Terminvereinbarung.

Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass das Impfzentrum für den Oberbergischen Kreis in Gummersbach noch geschlossen ist und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden kann. Das Impfzentrum öffnet, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht.

Das Land Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die Impfzentren am 08. Februar 2021 starten können. Dann werden zunächst Personen über 80 Jahren geimpft, die zu Hause leben. Die Impfung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Anfang der vierten Kalenderwoche wurden die Einladungen an alle Oberberger/innen, die älter als 80 Jahre (geboren am 31.01.1941 oder früher) sind und zu Hause leben, versendet. Bei den angeschriebenen Personen in der Gemeinde Reichshof ist es aufseiten des beauftragten IT-Dienstleisters zu einem Übertragungsfehler gekommen. Dieser hat dazu geführt, dass der angeschriebene Personenkreis statt nur einem Schreiben drei gleiche identische Schreiben erhalten hat. Neben dem entstandenen Mehraufwand hat das jedoch keine weiteren Konsequenzen für die Empfänger/innen der Schreiben. Die Verantwortlichen bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum in Gummersbach erhalten Sie auf www.obk.de/impfzentrum und auf www.obk.de/corona-faq
(red.-25.01.2021 18:51)


 


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