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Ordnungspartner machen Ernst

Kampf gegen untragbare Zustände an der Bevertalsperre

Nordkreis - Wilde Feten, wildes Parken und Campieren, Sachbeschädigungen, Müllberge, wüste Lagerfeuer, erhebliche Ruhestörung und Straftaten unterschiedlichster Couleur nagen am Erholungswert der Bevertalsperre. Denn unter den zu Stoßzeiten täglich bis zu 30.000 Besuchern sorgen vor allem jugendliche Randalierer für reichlich Ärger. Dem soll jetzt ein Ende gemacht werden…

Ordnungspartner greifen durch

Im Sommer 2003 führten die Besucherströme an warmen Wochenend- und Feiertagen sowie in den Ferien im Bereich der Bevertalsperre häufig zu untragbaren Zuständen. Auf Initiative der Kreispolizeibehörde Oberberg wurde daraufhin die Ordnungspartnerschaft „Bevertalsperre“ gegründet, deren Schirmherr der Landrat ist.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht für alle Ordnungspartner die Order, konsequent vor allem in folgenden Fällen durchzugreifen:

Zelten außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze

Das Zelten im Landschaftsschutzgebiet, insbesondere im Wald, ist verboten. Dies wird durch vermehrt aufgestellte Hinweisschilder deutlich gemacht. Des Weiteren werden die Ordnungsbehörden Infozettel an Badegäste verteilen. Wer dennoch ein Zelt errichtet, wird die Weisung erhalten, dieses unverzüglich abzubauen. Außerdem wird gegen den Verantwortlichen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 - 100 Euro rechnen.

Offene Feuerstätten

Das Betreiben von Lagerfeuern an der Bevertalsperre ist verboten. Hierzu zählt auch das Anzünden von Fackeln.
Wer dieses Verbot missachtet, riskiert ein Bußgeldverfahren. Der Betroffene wird unverzüglich verpflichtet das Feuer zu löschen.

Verkehr

Die verkehrliche Infrastruktur rund um die Bevertalsperre ist gekennzeichnet durch schmale Straßen. Die Halteverbotszonen sind wesentlich zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses.
Die Ordnungsämter der Kommunen werden den ruhenden Verkehr intensiv überwachen.
Neben dem Halten ist das Parken in Haltverbotszonen, insbesondere im Bereich von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten, nicht gestattet.. Dort geparkte Fahrzeuge werden grundsätzlich konsequent abgeschleppt. Dieses zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Außerdem wird der Verantwortliche die Abschleppkosten tragen müssen.

Straftaten

Verstöße gegen das Strafgesetzbuch werden wie auch in der Vergangenheit konsequent verfolgt. Das bedeutet, dass der jeweilige Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Straftaten führen regelmäßig auch einen Platzverweis nach sich. Wer sich daran nicht hält, wird gegebenenfalls in Gewahrsam genommen.

Ruhestörender Lärm

Ruhestörender Lärm, insbesondere zur Nachtzeit, ist untersagt.
Gegen Personen, die gegen die einschlägigen Vorschriften verstoßen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Erforderlichenfalls erhalten sie einen Platzverweis oder werden in Gewahrsam genommen.

Die Ordnungspartner werden weitere kurz-, mittel- und langfristige Ziele formulieren und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.

Ordnungspartner sind:

Wupperverband als Betreiber der Bevertalsperre
Stadt Hückeswagen
Radevormwald
Stadt Wipperfürth
Forstamt Wipperfürth und
Oberbergischer Kreis als Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung
Rettungsleitstelle
Straßenverkehrsamt
Kreispolizeibehörde
Zwei Vertreter der Anwohnerschaft an.

(oh-3.5.2005 22:43)


 


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