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Experten warnen – Regressansprüche an Verursacher - Polizei ermittelt

Gifthaus weiterhin versiegelt

Betreten verboten
Gummersbach - Nach dem unsachgemäßen Gebrauch eines Wühlmausgiftes im Keller eines Mehrfamilienhauses schlagen die Experten Alarm. Die Schädlingsbekämpfungsfirma Horst Friederichs aus Reichshof warnt. „Phosphin ist gefährlich. Es gehört nicht auf den freien Markt und erst recht nicht in die Hand von Laien. In geschlossenen Räumen darf es gar nicht angewendet werden“.

Dass die Lage für die Patienten hätte lebensgefährlich werden können, erklärte der leitende Notarzt am Tag des Großeinsatzes in einem Interview. Zurzeit werden 29 Personen, die das Gift eingeatmet hatten, in Krankenhäusern überwacht. Auch wenn es den Patienten relativ gut geht, können die etwaigen gesundheitlichen Folgen offenbar noch nicht endgültig abgesehen werden.

Die Kosten hingegen, die bei dem Großeinsatz und der medizinischen Versorgung der 29 Patienten entstanden sind, lassen sich aber schon grob abschätzen. Rund 700 bis 800 Euro fallen alleine schon pro Tag pro Patient an. Hierfür dürften die Krankenkassen beim Verursacher Regressansprüche stellen. Dies sei bei so genannten Drittverschuldnern gängige Praxis, erklärt André Maßmann von der AOK Rheinland/Hamburg in Düsseldorf.

Ob der Kreis sich ebenfalls zur Schadensregulierung an den Mieter wenden wird, der das Wühlmausgift unsachgemäß im Keller des Mehrfamilienhauses am Buschweg ausgelegt hat, und den Großeinsatz der Rettungskräfte in Rechnung stellen wird, steht noch in Frage. Etwaige Ansprüche der 29 Patienten können derzeit ebenfalls noch nicht ausgeschlossen werden.

Inzwischen ist auch die Staatsanwaltschaft Köln eingeschaltet. „Wir prüfen, ob dem Verursacher strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden können“, sagt Staatsanwalt Günther Feld.

Die Polizei hat das Gift sichergestellt und die Ermittlungen aufgenommen. Der Verursacher soll vernommen werden, erklärt Polizeisprecher Jürgen Dzuballe.

Der Schädlingsbekämpfer Horst Friederichs macht im Gespräch mit Oberberg Heute zwar dem Verursacher keinen Vorwurf, aber er ist der Meinung, dass solch hochgiftige Stoffe nicht in den freien Handel gehören. „Wenn wir dieses Wühlmausgift auslegen, das ausschließlich im Freien eingesetzt werden darf, tragen wir Atemschutzmasken.“ Ganz davon abgesehen, dass dieses Mittel hochgiftig sei, könne es sich alleine schon bei unsachgemäßer Lagerung im Kontakt mit Boden- oder Luftfeuchtigkeit selbst entzünden und Brände auslösen. „In den Märkten wird es im Giftschrank gelagert, aber was macht der Kunde Zuhause, wenn er es nicht gleich verbraucht?“ Der Experte warnt eindringlich vor allzu sorglosem Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln. „Die Folgen können verheerend sein!“

Heute will das Kreisgesundheitsamt prüfen, ob das Haus wieder bewohnbar ist. (gbm-12.01.2010 08:28)

In diesem Keller wurde das Gift ausgelegt




 


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