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Vorsichtsmaßnahme gegen Vogelgrippe

Geflügel muss wieder in den Stall

Ausflüge ins Freie sind von März bis Mai verboten
Oberberg - Zum Schutz vor der Vogelgrippe muss das Geflügel in ganz Deutschland wieder in die Ställe. Die Stallpflicht beginnt am 1. März für die Dauer von mindestens zwei Monaten. Geflügelhalter sollen sich rechtzeitig auf die Stallpflicht einstellen…

Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass sich heimisches Geflügel mit dem Vogelgrippe-Virus ansteckt, der von heimkehrenden Zugvögeln eingeschleppt werden könnte.

2005 hatte es bereits eine Stallpflicht für Geflügel gegeben, die von Ende Oktober bis Mitte Dezember andauerte. (oh-3.2.2006 13:50)


 


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