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Zuständige Gerichte für den Oberbergischen Kreis

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Einstellung des Verfahrens gegen hohe Geldauflagen

Überraschendes Ende des „Lustreisen-Prozesses“ am ersten Verhandlungstag

Oberberg/Köln - Das Kölner Landgericht hat das Verfahren im „Lustreisen-Prozess“ eingestellt. Die vier Beschuldigten Manager und Kommunalpolitiker aus dem Oberbergischen müssen zwischen über 23.000 Euro und knapp 37.000 Euro zahlen. Da die Angeklagten sich vor dem Kölner Landgericht einsichtig gezeigt hätten, sei die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung möglich gewesen.

Mit der Einstellung des Verfahrens, schon am ersten Verhandlungstag, ist das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 27. April 2009 hinfällig. Die Beschuldigten gelten nach der Einstellung des Verfahrens vor dem Kölner Landgericht als nicht vorbestraft. Die hohen Geldauflagen sollen karitativen Einrichtungen zugute kommen. (oh-10.09.2010 20:48)



 


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