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Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Blaue Flecken durch Kamelle sind „voll normal“

Oberberg - Wer im Kampf um Kamellen von einem süßen „Wurfgeschoss“ getroffen und verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem vor kurzem durch das Amtsgericht Köln entschiedenen Fall machte Gerlinde G. Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro gegenüber einer Karnevalsgesellschaft geltend. Die Klage wurde abgewiesen.

Die Kölnerin Gerlinde G. hatte Schmerzensgeld gefordert, da sie als Zuschauerin des Kölner Rosenmontagszuges 2010 von zwei von einem Prunkwagen geworfenen Schokoladenriegeln getroffen und erheblich im Gesicht verletzt worden sei. Die Karnevalsgesellschaft habe gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen, der kräftige Wurf gleich mehrerer Gegenstände in die Richtung von Personen sei nicht sozial üblich.

Das sah der Richter jedoch anders und wies die Klage ab. Das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges sei sozial üblich, allgemein anerkannt und erlaubt. Es entspreche einer langjährigen Tradition und werde von den Zuschauern erwartet. Weiterhin sei es völlig normal, dass mehrere Süßigkeiten gleichzeitig in die Richtung von Personen geworfen werden, schließlich sollen diese aufgefangen werden.

Wer als Zuschauer an einem Rosenmontagszug teilnehme und sich in Wurfweite der Wagen stelle, müsse damit rechnen, bei mangelnder Aufmerksamkeit unerwartet auch von mehreren Gegenständen üblicher Größe getroffen zu werden. Demjenigen, der dieses Risiko vermeiden wolle, obliege es selbst, größeren Abstand zu halten, die Aufmerksamkeit stets auf die Wagen zu richten, Gebäude aufzusuchen oder ganz auf eine Teilnahme zu verzichten.

(Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.01.2011, Az. 123 C 254/10)

(oh-02.03.2011 12:20)


 


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